EU veröffentlicht Details zum SWIFT-Deal

28.06.2007

Die EU-Kommission hat am Donnerstag die Bedingungen der bereits am Mittwoch angekündigten Einigung mit den USA über den Zugriff von US-Diensten auf die Finanzdaten des belgischen Bankendienstleisters SWIFT bekannt gegeben.

Dabei haben die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und das US-Finanzministerium eine Vereinbarung ausgehandelt, die sich nun in auch von Seiten der Kommission veröffentlichten "Darstellungen" [Representations] des US-Finanzministeriums niederschlägt.

SWIFT bekommt von den US-Behörden den "Safe Harbor"-Status. Das heißt, dass SWIFT in den USA nach den Maßgaben des EU-Datenschutzrechts behandelt wird. Laut Mitteilung der EU-Kommission befindet sich SWIFT diesbezüglich in der Endphase der Verhandlungen mit den USA.

Die Konsumenten sollen, so die Vereinbarung, von SWIFT und den Partnerbanken darüber offiziell informiert werden, dass vom US-Finanzministerium im Rahmen des "Terrorist Finance Tracking Program" zugegriffen werden kann.

Die Vereinbarungen umfassen folgende Punkte:

Weiterleitung an Drittländer

Die US-Finanzbehörden verpflichten sich, die SWIFT-Daten ausschließlich zur Terrorbekämpfung einzusetzen. Das gelte auch dann, wenn die Daten an US-Dienste und an Drittländer[!] weitergeleitet werden würden. Die USA versprechen auch, die Daten nicht für kommerzielle oder industrielle Zwecke zu nutzen.

Interne Überprüfungen

Das US-Finanzministerium verpflichtet sich dazu, die von SWIFT abgezogenen Daten regelmäßig einer Analyse zu unterziehen, um sicherzustellen, dass die Daten ausschließlich zur Terrorbekämpfung verwendet werden.

Fünf Jahre Datenspeicherfrist

Das US-Finanzministerium darf die Daten ab dem Zeitpunkt, an dem sie erfasst wurden, fünf Jahre lang speichern. Die bereits gesammelten Daten dürfen ab offizieller Publikation der "Representations" noch fünf Jahre lang gespeichert werden.

"Eminent European"

Das US-Finanzministerium wird einen "Eminent European", also eine hochgestellte EU-Persönlichkeit, damit beauftragen, den Umgang mit den SWIFT-Daten in den USA zu überwachen. Ernannt werden soll diese Person von der EU-Kommission. Der Kontrolleur wird an die Kommission Bericht erstatten, und die Kommission wird den Rat und das Parlament informieren.

Publikation der Regeln

Die "Darstellungen" [Representations] sollen sowohl im Amtsblatt der EU als auch im Federal Register der USA veröffentlicht werden, damit sie öffentlich einsehbar sind.

Frattini zufrieden

EU-Justizkommissar Franco Frattini sieht damit den EU-Datenschutzbestimmungen Genüge getan.

Sammelklage gegen SWIFT steht bevor

Ein Gericht in Chicago hat die Einsprüche der weltweiten Finanztransferzentrale SWIFT zur Sammelklage wegen der Weitergabe von Finanzdaten an US-Behörden mehrheitlich abgelehnt. US-Anwalt Carl Mayer, einer der drei Klagevertreter, über das weitere Prozedere im Gespräch mit ORF.at.