SEC-Regel könnte Google an Börse treiben
Zwar scheint es Google bei seinem Börsengang nicht eilig zu haben, eine bisher wenig bekannte Regel der US-Börsenaufsicht [SEC] könnte das nun jedoch beschleunigen.
Das Gesetz schreibt Unternehmen, die ein bestimmtes Level an Aktien ausgeschüttet haben, vor, Quartalsberichte an die Börsenaufsicht abzugeben.
Sollte diese Bestimmung auch bei Google Anwendung finden, müssten die Suchmaschinen-Betreiber ihre lang gehüteten Finanzinformationen offen legen.
Dies wiederum könnte den Börsengang vorantreiben.
Die Kriterien
Laut der Sektion XIII[g] des Securities and Exchange Act aus dem
Jahr 1934, müssen Firmen mit mehr als 500 Aktionären oder Inhabern
von Aktienoptionen und einem Vermögen von mehr als zehn Millionen
USD ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Börsengang für Frühjahr 2004 erwartet
Quartalsweise müssen dann Betriebskosten, Gewinne, Partnerschaften, Anteilseigner und viele weitere Details kundgemacht werden. Der Arbeitsaufwand dafür kann pro Jahr bis zu zwei Millionen USD verschlingen.
Da Google zuletzt stark gewachsen ist, schätzen Beobachter die Gewinne der Suchmaschine auf mehrere zehn Millionen USD. Von den über 1.000 Mitarbeitern sollen weiters mindestens 650 im Besitz von Aktienoptionen sein.
Damit würde Google alle Kriterien der Börsenregel erfüllen.
Bis April 2004 hätte Google demnach Zeit seine Ergebnisse zu veröffentlichen. Finanzexperten rechnen zu diesem Zeitpunkt [Frühjahr 2004] auch mit einem Börsengang.