Kostenwahrheit für Data-Retention
Rund um die geplante Vorratsdatenspeicherung wird nun erstmals intensiver über die Kosten und deren Bezahlung nachgedacht.
Das Infrastrukturministerium arbeitet derzeit, wie bereits berichtet, nicht nur an der "Geringstumsetzung" der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention], auch die Kostenfrage ist nun auf dem Tapet.
Der wesentliche Kritikpunkt der betroffenen Telekom-Anbieter soll nun ebenfalls Berücksichtigung bei der Vorratsdatenspeicherung neu finden: Künftig soll klar geregelt werden, wer die Kosten zu übernehmen hat.
Verankerung der Kostenersatzverordnung
"Wir arbeiten an einer stärkeren Verankerung in der Kostenersatzverordnung", so Marcin Kotlowski aus dem Büro von Infrastrukturminister Werner Faymann [SPÖ]. Nun müsse man auf die Schätzungen der Betreiber warten.
Wesentliche Änderungen soll es nun auch bei der Festlegung geben, ab welchem Verdacht die Daten zur Verfügung stehen sollen, teilte das Ministerium weiter mit.
Im alten Entwurf war der Zugriff auf die Daten noch im Telekommunikationsgesetz selbst geregelt. Nun will man das Sache der Strafprozessordnung sein lassen.
15. September geht sich nicht aus
"Wir wollen das jetzt nicht übers Knie brechen", sagte ein Sprecher des Ministeriums zu einer schnellen Umsetzung der Richtlinie.
Faymann sei sehr wohl bewusst, dass "alle nicht sehr glücklich" über die EU-Richtlinie seien. Nun will man die Umsetzung über den Sommer überarbeiten, auch Justizministerin Maria Berger [SPÖ] habe sich für eine "Geringstumsetzung" ausgesprochen.
Frist dafür ist eigentlich der 15. September, dem Ministerium sei aber klar, dass dieser nicht gehalten werde können. Der Ministeriumssprecher: "Wenn wir Glück haben, geht es sich noch für die erste oder zweite Plenarsitzung nach der Sommerpause aus."
Einen möglichen Brief aus Brüssel wegen Vertragsverletzung fürchtet das Ministerium allerdings nicht, da der erste Entwurf schon in Begutachtung gewesen sei.
(futurezone | APA)