16.12.2003

FESTNETZ

TA-Grundgebühr wird Handelsware

Alternative Telefonbetreiber, die über keine eigene Netzinfrastruktur verfügen, können voraussichtlich ab Herbst 2004 ihren Kunden selbst die Telekom-Austria-Grundgebühr verrechnen.

Damit erhalten Endkunden, die einen Telefonanschluss der TA haben und auch über alternative Betreiber telefonieren, nur noch eine Rechnung für Grundgebühr und Gesprächsgebühr.

Die TA habe nach "intensivem Betreiben" der Telekom-Regulierungsbehörde RTR ihren Mitbewerbern ein dementsprechendes Großhandelsangebot gelegt, das "enorme Zugeständnisse" der TA gegenüber ihrem Erstgebot enthalte, teilte die RTR mit.

In einer ersten Stellungnahme zeigen sich die alternativen Betreiber allerdings mit der Preisfestlegung keineswegs einverstanden. Vielmehr sei dies "eine Fortschreibung der bestehenden Diskriminierung".

"Lang gehegter Wunsch"

Bei einem Vertragsabschluss zwischen alternativem Betreiber und TA noch vor Weihnachten könnte ein Testbetrieb bereits ab Juni 2004 aufgenommen werden, so die RTR. Ein Regelbetrieb wäre damit spätestens ab Herbst 2004 realisierbar:

"Wir erfüllen damit den alternativen Betreibern einen lang gehegten Wunsch", stellte Telekom-Regulator Georg Serentschy fest.

Für die Überlassung eines Anschlusses müssen die alternativen Netzbetreiber der TA monatlich 12,7 Euro pro Anschluss zahlen.

Die Preisgestaltung der Grundgebühr für den Endkonsumenten obliegt den alternativen Betreibern.

Alternative: "Weiter Diskriminierung"

Die größten alternativen Betreiber UTA Telekom, eTel und Tele2 sind mit dem aktuellen TA-Angebot von 12,7 Euro jedoch nicht zufrieden.

Die Höhe des Tarifs sei "eine Fortschreibung der bestehenden Diskriminierung", rechtliche Schritte - insbesondere auf EU-Ebene - würden daher geprüft, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Tarif liege wesentlich über den um Gratisleistungen bereinigten Grundgebühr-Endkundentarifen der TA. Darüber hinaus enthalte das Angebot noch wesentliche Zusatz- und Anlaufkosten.

Bei dieser Preisstruktur könne "kein marktkonformes, kostendeckendes Endkundenangebot" erstellt werden.