US-Provider dürfen Kundendaten schützen
Die US-Musikindustrie darf bei ihrem Kampf gegen Raubkopien nicht ohne Gerichtsbeschluss die Herausgabe von Kundendaten der Internet-Provider verlangen.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts am Freitag in Washington ist eine unerwartete Niederlage für den Musikverband RIAA, der den illegalen Tausch von Songs im Internet für den Rückgang ihrer CD-Verkäufe mitverantwortlich macht.
Forderungen nicht gedeckt
Dem Gericht zufolge sind die Forderungen der Plattenfirmen nach
Kundendaten nicht durch ein Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1998
gedeckt. Im Frühjahr beurteilte ein US-Gericht das Vorgehen noch als
rechtmäßig. Der Provider Verizon hatte gegen die Entscheidung
Berufung eingelegt.
Gegen nahezu 400 private Internet-Nutzer - darunter auch ein zwölfjähriges Mädchen und ein 71-jähriger Mann - ist die Plattenindustrie gerichtlich vorgegangen. Das US-Urheberrecht lässt Geldstrafen von bis zu 150.000 USD pro illegal kopiertem Lied zu. Mit rund 200 Personen hatte sich die Plattenfirmen nach eigenen Angaben in einem Vergleich auf eine Geldstrafe von weniger als 5000 USD geeinigt.