Gericht hebt Urteil gegen Lauschangriff auf
Die US-Regierung setzt sich im Streit über ihr weithin kritisiertes Abhörprogramm vor Gericht gegen die Bürgerrechtsorganisation ACLU durch.
Ein Berufungsgericht in Chicago hob Anfang Juli ein Urteil einer Richterin vom August 2006 auf, welche die Lauschangriffe im Rahmen der Terrorabwehr als rechtswidrig verboten hatte.
In dem mit zwei zu einer Stimme ergangenen neuen Urteil machten die Richter formale Gründe geltend: Die Kläger in dem Verfahren hätten nicht hinreichend belegt, dass sie persönlich durch das Abhörprogramm Schaden erlitten hätten.
Die Klage müsse deshalb abgewiesen werden. Über die Rechtmäßigkeit des Abhörprogramms selbst trafen die Richter keine Aussage.
Ohne richterliche Genehmigung
Das von US-Präsident George W. Bush abgesegnete Abhörprogramm erlaubt es dem Geheimdienst NSA, den Telefon- und E-Mail-Verkehr zwischen Menschen in den USA und Terrorverdächtigen im Ausland ohne richterliche Genehmigung zu überwachen.
Nach dem Urteil vom August hatte im Oktober 2006 ein Berufungsgericht entschieden, dass die Lauschangriffe bis zum Abschluss des Einspruchverfahrens fortgesetzt werden dürfen.
Klage von Bürgerrechtsbewegung
Gegen das Programm hatte die Bürgerrechtsvereinigung ACLU im Namen von Journalisten, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern geklagt, die befürchten, Opfer des Lauschangriffs geworden zu sein.
Die Kläger argumentierten, dass sie in ihrer Arbeit beeinträchtigt seien, weil ihre Gesprächspartner im Ausland sich wegen des Abhörprogramms scheuten, mit ihnen am Telefon zu sprechen oder E-Mails auszutauschen.
Millionen abgehörte Anrufe
Medienberichten zufolge legte der Militärgeheimdienst NSA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Archiv mit Millionen abgehörter privater Telefonanrufe an.
Präsident Bush rechtfertigt das Ende 2005 von Medien aufgedeckte Abhörprogramm als Maßnahme im weltweiten Anti-Terror-Kampf.
(AFP)