Richterlicher Segen für Polizei-Trojaner

Deutschland
06.07.2007

Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will die Online-Durchsuchung von Computern richterlich absichern lassen.

Die in Deutschland geplante und umstrittene Online-Durchsuchung von Computern zur Abwehr von Terrorangriffen sollte nur der Präsident des Bundeskriminalamtes [BKA] oder sein Stellvertreter bei einem Gericht beantragen dürfen, berichtet das "Hamburger Abendblatt" unter Berufung auf einen Entwurf des Bundesinnenministeriums für das neue BKA-Gesetz.

Bestätigung des Gerichts

Der Entwurf ist derzeit in der Regierungsabstimmung. Demnach reicht bei Gefahr im Verzug eine Anordnung des BKA-Präsidenten, die aber binnen drei Tagen von einem Gericht bestätigt werden muss.

Auf drei Monate befristet

Die BKA-Fahnder dürfen auf das Mittel nur zurückgreifen, wenn die Abwehr dringender Gefahr "auf andere Weise aussichtslos oder dringend erschwert wäre", berichtet die Zeitung weiter.

Eine Online-Durchsuchung soll danach zunächst auf drei Monate befristet werden und darf nur um jeweils drei Monate verlängert werden.

Auch der österreichische Innenminister Günther Platter [ÖVP] ließ vor kurzem mit der Überlegung aufhorchen, dass auch in Österreich Trojaner zur Online-Durchsuchung von Computern eingesetzt werden könnten. Derzeit werde beobachtet, wie man in Deutschland mit dem Thema weiter verfahre, hieß es zuletzt aus dem Innenministerium.

(futurezone | AFP)