Strasser plant stärkere Videoüberwachung
Die Straßen vor Schulen, Veranstaltungszentren oder auch andere öffentliche Plätze könnten künftig mit Kameras bestückt werden: Innenminister Ernst Strasser [ÖVP] überlegt den verstärkten Einsatz von Videoüberwachungen im öffentlichen Bereich.
Konkret will er im Sicherheitspolizeigesetz eine Klärung, wie man mit diesem Instrument umgehen kann.
Man müsse nachdenken, was an rechtlichen Voraussetzungen und organisatorischen Einsatzmöglichkeiten nötig sei, um vor allem Junge vor Kriminalität und Gefährdungen im Drogenbereich besser schützen zu können, meinte Strasser im APA-Interview.
Schon im November des Vorjahres hatte Strasser eine umfassende Prüfung angekündigt, ob an zentralen Punkten der Stadt eine Videoüberwachung eingeführt werden sollte.
Strasser lässt Videoüberwachung prüfenAutomatische Nummernschildkontrolle
In Deutschland sollen unterdessen High-Tech-Kamerasysteme an Verkehrsknotenpunkten installiert werden, um alle vorbeifahrenden Autos zu überwachen. Dies berichtet der "Spiegel".
Dabei werden die Kennzeichen der Autos gescannt und mit dem Fahndungscomputer im deutschen Bundeskriminalamt [BKA] abgeglichen.
Ist das Kennzeichen gefälscht, das Auto gestohlen oder der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben, löst der Rechner Alarm aus.
Hessen, Bayern und Thüringen hätten diese Technik bereits erprobt, heißt es in dem Bericht weiter. Niedersachsen und Baden-Württemberg prüfen demnach zur Zeit, ob sie derart vernetzte Kamerasysteme ebenfalls einsetzen wollen.
Sicherheitsexperten gehen laut "Spiegel" davon aus, dass der Einsatz der Kameras für Fahndungszwecke von der Strafprozessordnung gedeckt sei.
Weltweit boomender Markt
Überwachungskameras werden bereits seit mehr als 20 Jahren
eingesetzt, um öffentliche Einrichtungen, aber auch Unternehmen,
Einzelpersonen sowie private Wohnblocks zu überwachen. Im
englischsprchigen Raum wird die Technologie "Closed Circuit
TeleVision" [CCTV] genannt.
Befugnisse wie bei Telefonüberwachung
Vorstellbar sind für Innenminister Strasser bei der Videoüberwachung ähnliche Befugnisse wie bei der Telefonüberwachung einzuführen.
In Österreich ist die polizeiliche Handyüberwachung bereits seit geraumer Zeit eine beliebte Ermittlungsmethode.
Möglich ist die polizeiliche Überwachung von Handygesprächen seit dem Erlass der so genannten Überwachungsverordnung Ende 2001.
Seither müssen die heimischen Mobilfunkanbieter auf richterlichen Beschluss hin den Telefonverkehr überwachen.
Dabei geht es nicht nur um die Gesprächsüberwachung, sondern auch um die Lokalisierung des Aufenthaltsorts verdächtiger Personen.
Handyüberwachung ist gang und gäbe