27.12.2003

ÖSTERREICH

Musikindustrie droht mit ersten Klagen

Im nächsten Jahr könnten auch in Österreich die ersten Tauschbörsen-Nutzer vor Gericht gebracht werden. Dies kündigte der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] gegenüber der "Presse" an.

Zwar setzt die österreichische Musikindustrie bisher im Umgang mit Musik-Piraten auf Information und Aufklärung, doch falls die laufenden Informationskampagnen keinen Erfolg zeigten, seien Klagen durchaus vorstellbar.

In den USA hat die Recording Industry Association of America [RIAA] schon länger einen harten Kurs gegen Raubkopierer eingeschlagen.

Erste Klagen ab Sommer 2004 möglich

Schon seit Anfang Dezember durchsuchen private Internetdetekteien im Auftrag der IFPI Tauschbörsen wie KaZaA nach österreichischen Anbietern von urheberrechtlich geschütztem Material.

Über die Instant-Messaging-Funktion der Peer-to-peer-Software [P2P] werden den aufgespürten Piraten standardisierte Texte gesendet, die rechtliche Aspekte erläutern, aber noch keine Klagsdrohung beinhalten.

Sollte die direkte "Kontaktaufnahme" bis Jahresmitte 2004 keinen Erfolg haben, bliebe aber "keine andere Wahl" als die Gangart durch Klagen vor Gericht zu verschärfen, sagt IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in der "Presse".

Rechtslage

Das mit 1. Juli 2003 in Österreich in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz verstärkt den Schutz digitaler Werke. Die wichtigste Verbesserung für die Rechteinhaber ist dabei das Verbot des Knackens von Kopierschutzmaßnahmen.

Will man sein Recht auf Privatkopie ausüben, bleibt also nur noch das legale Kopieren mit einfacher Geschwindigkeit über die [digitalen] Aus- und Eingänge.

Schon lange im Urheberrecht verankert war die Regelung, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf [§ 42 UrhG]. Ein Anbieten in Tauschbörsen ist also verboten.

Die Lage beim Downloaden aus illegaler Quelle bleibt unter Rechtsexperten umstritten, erst die ersten Gerichtsverfahren werden dort Klarheit bringen.

Imageverlust durch Klagewelle

Das harte Durchgreifen der US-Musikindustrie wird von vielen Seiten kritisiert. Politiker hatten sich im US-Kongress gegen die Klagewelle ausgesprochen. Auch wollen viele Provider die Daten ihrer Nutzer nicht herausgeben.

Vor allem Einzelschicksale, wie die Klage gegen eine zwölfjährige Tauschbörsen-Userin, oder auch offensichtliche Fehlanschuldigungen wie im Falle eines Pensionisten ohne Computer oder einer 66-jährigen Mac-Userin, die Gangsta-Rap heruntergeladen haben soll, führten zu starken Imageverlusten der Musikindustrie.

Mit den ersten Klagen riskiert somit auch die österreichische Musikindustrie, dass sich die Stimmung zu ihren Ungunsten verschiebt.

Daher ist anzunehmen, dass sich die Musikindustrie bei möglichen Klagen auf die "großen Fische" beschränken wird.