Internet-Benotung von Lehrern zulässig

Deutschland
11.07.2007

Gericht hebt einstweilige Verfügung auf

Deutsche Lehrer müssen sich eine Benotung durch Schüler im Internet unter bestimmten Voraussetzungen gefallen lassen.

Das Landgericht Köln hob am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen das von Schülern betriebene Portal Spick mich auf.

Auf Spick mich können Schüler ihren Lehrern Schulnoten in Kategorien wie "sexy", "cool und witzig", "beliebt", "guter Unterricht" oder "faire Noten" geben.

Lehrerin klagte

Gegen die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der "Notengebung" hatte eine Lehrerin aus Moers geklagt.

Sie hatte auf dem Portal die Gesamtnote 4,3 erhalten. Die Kölner Richter befanden nun, die Benotungen seien vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt.

"Werturteile"

Es handele sich bei den Benotungen "nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile", hob die Zivilkammer hervor. Im vorliegenden Fall wurde die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten.

Persönlichkeitsrecht nicht verletzt

Die Richter hielten das Persönlichkeitsrecht der Klägerin auch nicht durch die Veröffentlichung ihres Namens und denjenigen der Schule für verletzt. Vielmehr seien diese persönlichen Daten ohnehin von jedermann durch die Homepage der Schule ersichtlich.

Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass sich die Lehrerin in bestimmten Fällen durchaus gegen Inhalte der Internet-Seite zur Wehr setzen könne. Sollten etwa unwahre Tatsachenbehauptungen oder auch Schmähkritik veröffentlicht werden, so müssten die Forenbetreiber hierfür einstehen.

Frustrierte Schüler reagieren sich immer häufiger mittels geschmackloser Bildmontagen und Videos an ungeliebten Lehrern ab. In Deutschland schlugen vor kurzem die Pädagogen Alarm.

(futurezone | dpa)