BGH: EBay soll jugendfrei werden

deutschland
12.07.2007

Das Online-Auktionshaus eBay kann nach höchstrichterlichem Urteil dazu verpflichtet werden, jugendgefährdende Angebote zu sperren. Speziell den Verkauf von Gewaltcomputerspielen soll eBay künftig stärker kontrollieren.

EBay kann zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet werden. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] am Donnerstag. Nach einem Urteil des Karlsruher Gerichts muss das Unternehmen zwar nicht durchgängig prüfen, was Verkäufer auf der Internet-Plattform zur Versteigerung anbieten.

Wenn eBay jedoch davon erfahre, dass beispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkauf angeboten würden, dann müssten nicht nur die konkreten Angebote gesperrt, sondern auch deren erneuter Verkauf verhindert werden. Zudem müsse eBay die Anbieter solcher Waren künftig genauer überprüfen.

Die Entscheidung des BGH trägt das Aktenzeichen I ZR 18/04 vom 12. Juli 2007.

Keine "unzumutbaren Prüfungspflichten"

Damit gab das Karlsruher Gericht einem Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Recht. Der Wettbewerbssenat betonte, eBay dürften keine "unzumutbaren Prüfungspflichten" auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.

Außerdem bestehe keine Pflicht zur Sperrung, wenn durch ein wirksames System zur Überprüfung von Altersangaben der Käufer sichergestellt sei, dass jugendgefährdende Waren nicht an Kinder und Jugendliche verschickt würden.

"Gefahr" zur Verbreitung von Gewaltspiele

Grundsätzlich jedoch gehen die Richter davon aus, dass eBay mit der Internet-Plattform eine "ernsthafte und nahe liegende Gefahr" zur Verbreitung solcher Videos oder Computerspiele geschaffen habe. Deshalb müsse das Auktionshaus - sobald es von solchen Angeboten erfahre - wirksam verhindern, dass diese Waren von anderen Verkäufern erneut angeboten würden.

Eine "Prüfungspflicht" bestehe außerdem dann, wenn ein Anbieter zum wiederholten Mal Angebote ins Netz stelle, die als jugendgefährdend indiziert sind.

Der auf die rein juristische Prüfung beschränkte BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Potsdam zurück. Das Gericht soll unter anderem ermitteln, ob jugendgefährdende Angebote mit Filterprogrammen identifiziert werden können.

(dpa)