Konsumentenschützer klagen Google

12.07.2007

Australische Konsumentenschützer ziehen gegen Google wegen Irreführung und Täuschung vor Gericht. Das US-Internet-Unternehmen kündigt "heftigen Widerstand" gegen die Klage an.

Die staatliche australische Konsumentschutzkommission [ACCC] fordert, dass als Suchergebnis gelieferte Anzeigen auch klar als solche zu erkennen sein müssen.

Zudem müsse Google dafür sorgen, dass Anzeigen keine irreführenden Angaben enthalten, hieß es in der am Donnerstag eingereichten Klage der Komission.

Google Australien kündigte umgehend Widerstand an. Die Klagen seien "gegenstandslos", Google werde sich "heftig dagegen wehren", kündigte ein Sprecher an.

"Irreführend und täuschend"

Die Verbraucherschützer berufen sich in ihrer Klage auf einen Fall aus dem Jahr 2005: Internet-Nutzer, die bei Google die Namen von zwei Autohändlern aus der Stadt Newcastle im Bundesstaat New South Wales eingaben, landeten stattdessen auf dem Link des Anzeigenblattes "Trading Post", einem Konkurrenten der Autohändler.

Das sei nach dem australischen Handelsrecht "irreführendes und täuschendes Verhalten", erklärten die Verbraucherschützer.

Das von ihnen angerufene Bundesgericht in Sydney müsse sowohl der "Trading Post" als auch Google untersagen, solche irreführenden Anzeigen zu veröffentlichen. Zudem müssten Anzeigen immer klar als solche kenntlich sein.

"Riesige Folgen"

Die erste Anhörung vor einem Bundesgericht in Sydney ist laut ACCC für den 21. August angesetzt. "Sollte das Gericht urteilen, dass eine Suchmaschine verantwortlich für die Überprüfung aller bezahlten Anzeigen ist, dann hätte das riesige Folgen", sagte Shara Evans von der IT-Beratungsfirma Market Clarity.

"Dann müsste Google die Rolle eines Polizisten übernehmen, der den Inhalt der Anzeigen kontrolliert." Das würde die Branche "richtig zittern" lassen.

(APA | AFP)