EU-Empfehlung für Filesharer

18.07.2007

Laut einer Empfehlung der EU-Generalanwältin Juliane Kokott an den EU-Gerichtshof müssen Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten hergeben.

Laut ihrer Meinung ist es "mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedsstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zwecke der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen".

Kokott empfiehlt dem EU-Gerichtshof somit, dem Drang der Phonoindustrie und ihrer Interessenverbände nicht nachzugeben.

Promusicae gegen Telefonica

Kokott traf diese Einschätzung im Rahmen eines Verfahrens des spanischen Verbands Promusicae gegen Telefonica.

Promusicae wollte von Telefonica Daten jener Kunden mit dynamischer IP, die im Telefonica-Netz KaZaA nutzten, um damit vermeintlich illegalen Aktivitäten auf die Spur zu kommen.

Telefonica hatte das mit der Argumentation verweigert, dass das Gesetz die Datenweitergabe nur bei strafrechtlichen Verfolgungen und Angelegenheiten der öffentlichen oder nationalen Sicherheit erlaube, und zog vor ein spanisches Gericht.

Dieses verwies den Fall zur Klärung an den EU-Gerichtshof.

Verankerung in nationalen Gesetzen

Auf Anfrage von ORF.at erklärte der zuständige Bearbeiter beim EU-Gerichtshof, dass dieser Vorschlag bedeutet, dass Mitgliedsstaaten Verbindungsdaten weitergeben können, aber nicht müssen.

Wenn sie die Daten weitergeben, müsse das nicht nur unter Einbeziehung des Datenschutzes geschehen, sondern auch im jeweiligen nationalen Gesetz festgeschrieben werden.

Die aktuelle Empfehlung betreffe zwar nur den jetzigen Fall in Spanien, gelte aber für alle EU-Staaten. Das EU-Gericht muss der Empfehlung nicht folgen, tut das aber üblicherweise.

(futurezone | Reuters | AP)