17.01.2004

2004

Elektronische Signatur soll in Gang kommen

Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH [RTR] erwartet in den kommenden Monaten eine stärkere Verbreitung der elektronischer Signatur in Österreich.

Derzeit liege die Zahl der Anwender noch deutlich unter den Erwartungen, so Telekom-Regulator Georg Serentschy.

Durch das steigende Angebot an Anwendungen im E-Government und E-Banking könnte die elektronische Signatur allerdings schon bald zu einer "Massenanwendung" werden, glaubt Serentschy.

Anwendungen

Elektronische Signaturen könnten vor allem bei ins Internet verlagerten Behördenwegen, im E-Banking [als Ersatz der bisherigen PIN/TAN-Lösung] und bei elektronischen Rechnungen [so genanntes E-Invoicing] sinnvoll angewendet werden, meint Serentschy.

Angeboten würden derzeit bereits u.a. Dienste im Bereich Kindergeld, Studienbeihilfe, Strafregister-Auszug oder die Anmeldung für Prüfungen an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Elektronische Signaturanwendungen für E-Banking biete bisher nur die BAWAG P.S.K, Angebote weiterer Banken seien im Laufe des Jahres zu erwarten.

Bankomatkarten und E-Government-Gesetz

Den entscheidenden Impuls soll das E-Government-Gesetz, das voraussichtlich im März 2004 in Kraft tritt, geben.

Bis 2007 sehe das Gesetz noch die Möglichkeit einer "Verwaltungssignatur", etwa eine Handysignatur, vor, ab 2008 soll die sichere - qualifizierte - elektronische Signatur dann obligat sein.

Einen weiteren Verbreitungsimpuls könnte die Mitte 2004 anstehende große Austauschwelle von etwa 4,5 Mio. Bankomat-Karten darstellen.

Im Zuge der Neuausstellung dieser Karten könnten sich Karteninhaber auch für die elektronische Signatur entscheiden, wodurch keine Extra-Karte notwendig sei, so Serentschy.