Rechtsstreit um tanzendes YouTube-Baby
Universal hat ein 29 Sekunden langes Familienvideo von YouTube herunternehmen lassen, weil darin im Hintergrund ein Stück von Prince zu hören ist. Die EFF hat den Konzern nun deshalb geklagt.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation [EFF] reichte am Dienstag im Namen der jungen Mutter Stephanie Lenz in San Francisco Klage gegen die Universal Music Publishing Group [UMPG] ein.
"Let's Go Crazy"
Lenz hatte im Februar ein 29 Sekunden langes Video auf YouTube hochgeladen, in dem ihr kleiner Sohn herumhopst. Das Problem: Das Baby tanzte zu geschützter Musik, in diesem Fall zum Prince-Song "Let's Go Crazy".
Universal machte umgehend von den äußerst umstrittenen, weil einseitig konzernfreundlichen Regeln des "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA] Gebrauch und ließ YouTube das Video herunternehmen. Mittlerweile ist das Video wieder auf YouTube zu sehen.
Knebel DMCA
Die EFF sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und den fairen Gebrauch von Kulturgütern. Sie will vom Gericht feststellen lassen, dass das Video nicht Universals Rechte verletzt. Universal solle eine Wiedergutmachung leisten und daran gehindert werden, weitere Forderungen im Zusammenhang mit dem Video zu stellen.
"Verstöße gegen das Copyright können Künstler, politische Kommentatoren und sogar ganz normale Familien zum Schweigen bringen", gibt EFF-Anwältin Marcia Hofmann zu Bedenken, "Universal soll damit aufhören, unbegründete Behauptungen über angebliche Copyright-Verletzungen zu verbreiten, die die Rechte auf faire Zitate und freie Meinungsäußerung konterkarieren."