TKK klingelt bei UMTS-Betreibern durch
Die Telekom-Control-Kommission [TKK] überprüft die UMTS-Versorgung in Österreich.
In den UMTS-Konzessionsbedingungen ist festgelegt, dass von den UMTS-Betreibern mit Stichtag 31. Dezember 2003 UMTS-Dienste mit einem Versorgungsgrad von 25 Prozent anzubieten sind.
Sollte diese Auflage nicht erfüllt sein, werden laut TKK Pönalen von bis zu 20 Millionen Euro fällig.
In einem ersten Schritt werden die Mobilfunker von der TKK aufgefordert, bis 1. März Daten mit Stichtag 31. Dezember 2003 zu liefern, welche die Ausgangsbasis für die Messungen der Regulierungsbehörde darstellen.
Versorgungsgebiete
Die Daten müssen unter anderem eine Liste der mit UMTS-Diensten
versorgten Ortschaften, eine Aufstellung aller
Basisstationsstandorte und Frequenzkanäle, eine Kartendarstellung
Österreichs mit Basisstationsstandorten und versorgten Gebieten und
den berechneten Versorgungsgrad enthalten.
Testanrufe bis Mai 2004
Ausgehend von den Daten sollen dann Kanalmessungen durchgeführt werden. Überprüft wird damit der Aufbau von Signalverbindungen, welche die Voraussetzung für die Sprach- und Datenübertragung sind.
Testanrufe mittels UMTS-Handys zur Feststellung der Qualität erfolgen zu einer bei der RTR eingerichteten Festnetznummer mit genauer Dokumentation auf einem Anrufbeantworter.
Die Anzahl der Testanrufe wird durch ein statistisches Verfahren ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Messpunkte bestimmt - pro Messpunkt wird mindestens ein Testanruf durchgeführt.
Mit einem Abschluss der Verfahren sei voraussichtlich im Mai 2004 zu rechnen, gab die TKK bekannt.