22.01.2004

DIGITAL AUSTRIA

Grünes Licht für E-Government-Gesetz

Nach einem Expertenhearing hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats am Donnerstagabend grünes Licht für die "Bürgerkarte" gegeben. Kommende Woche soll nun mit den Stimmen der Bundesregierung das E-Government-Gesetz beschlossen werden.

Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden.

Der Beschluss fiel laut Parlamentskorrespondenz mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit, die Opposition äußerte datenschutzrechtliche Bedenken, wie die zentrale Verwaltung der Daten im Innenministerium, und kritisierte die komplizierten Bestimmungen des Gesetzes.

Konkret enthält das E-Government-Gesetz Regelungen über eine "Bürgerkarte" als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis, über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von

Datenschutzkommission führt Register

Zweck der Bürgerkarte ist es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen.

Die Bürgerkarten-Funktion kann grundsätzlich auf unterschiedliche Chipkarten aufgebracht werden.

Die Identifikation der Betroffenen soll dabei durch eine Stammzahl erfolgen. Diese leitet sich für natürliche Personen von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister [der ZMR-Zahl] bzw. der Ordnungsnummer eines neu zu erstellenden Ergänzungsregisters her.

Von dieser Stammzahl werden aus datenschutzrechtlichen Gründen wiederum in verschlüsselter Form unterschiedliche "bereichsspezifische Personenkennzeichen" [bPK] abgeleitet, nur diese scheinen beim Verkehr mit der jeweiligen Behörde auf.

Stammzahlenregisterbehörde ist die Datenschutzkommission.

Elektronischen Signatur

Die Authentizität eines elektronischen Antrages wird mit einer in der "Bürgerkarte" enthaltenen elektronischen Signatur sichergestellt.

Die "Bürgerkarte" wird auch im E-Commerce einsetzbar sein, wobei hier der Datenschutz durch "wirtschaftsbereichsspezifische Personenkennzeichen" [wbPK] sichergestellt werden soll.

Diese Signaturen sollen von privaten Anbietern bereitgestellt und verwaltet werden. Die Kosten für die Ausstellung trägt der Bürger.

Als Ausgleich sind unter Verwendung der Bürgerkarte eingebrachte Anträge von Gebühren befreit.