Neues Abkommen zur Flugdatenweitergabe
Die deutsche Bundesregierung hat "Bedenken" gegen die Übermittlung der Daten von EU-Flugpassagieren an die USA. Die Regierung schließe sich der Wertung der EU-Kommission an, wonach diese Verpflichtung der Fluggesellschaften mit den Datenschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten im Widerspruch stehen könne.
Dies geht aus einer am Freitag im Bundestagspressedienst veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Da diese Maßnahmen erst seit kurzem in Kraft seien oder erst noch umgesetzt werden müssten, gebe es aber noch keine Aussagen über deren Wirksamkeit.
Die EU-Kommission verhandelt mit den US-Behörden über einen Rechtsrahmen für diese Datenübermittlung. Dabei gehe es auch um die die vollständige, genaue und rechtzeitige Unterrichtung der Passagiere über die Weitergabe ihrer Daten, heißt es in der Antwort weiter.
Die EU-Kommission will bis März ein internationales Abkommen erreichen.

Datenschleuder
Luftverkehrsgesellschaften, die die USA anfliegen oder überfliegen wollen, sind seit dem 5. März 2003 eigentlich verpflichtet, den US-Behörden den direkten Zugriff auf den Buchungscomputer zu ermöglichen. Was mit den Daten genau geschieht, ist dabei nicht bekannt.
Ferner speichern die US-Behörden die in den Reisedokumenten von Passagieren und Crew enthaltenen Daten von Fluggesellschaften. Diese Daten werden nach Abfertigung des Flugzeuges an die Zoll- und Grenzbehörden der USA übermittelt.
Seit Anfang des Jahres müssen sich schließlich Passagiere zahlreicher Staaten mit Visapflicht bei der Ankunft in den USA eine erkennungsdienstliche Erfassung gefallen lassen. Ihnen werden digital Fingerabdrücke abgenommen und sie werden fotografiert.