25.01.2004

EINGEREICHT

TA-Tarife Fall fürs Kartellgericht

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind die Festnetz-Tarife der Telekom Austria AG [TA] jetzt ein Fall für das Kartellgericht.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 13. Jänner den Antrag an das Kartellgericht gestellt, der TA die Verwendung des Tarifsystems zu untersagen. Es sei geeignet, "die Entwicklung des Wettbewerbs zu beeinträchtigen".

Gratistelefonieren hält Kunden

Dieser neue Tarif werde von der Wettbewerbsbehörde, als besonders problematisch erachtet: In ihm ist eine Stunde Telefonieren ohne weitere Kosten in der Grundgebühr enthalten.

Die Wettbewerbsbehörde dazu: Es sei zu erwarten, "dass die Endkunden die in den TikTak-Tarifen inkludierten Verbindungsleistungen der TA, die sie mit der Bezahlung der Anschlussleistung [Grundgebühr, Anm.] bereits nolens volens mitbezahlt haben, nicht verfallen lassen, sondern konsumieren werden".

Die höhere Grundgebühr beeinträchtige den Wettbewerb, da die Netz-Infrastruktur "unter fast monopolartigen Verhältnissen erbracht" werde.