TA-Tarife Fall fürs Kartellgericht
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind die Festnetz-Tarife der Telekom Austria AG [TA] jetzt ein Fall für das Kartellgericht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 13. Jänner den Antrag an das Kartellgericht gestellt, der TA die Verwendung des Tarifsystems zu untersagen. Es sei geeignet, "die Entwicklung des Wettbewerbs zu beeinträchtigen".
Beschwerde der Alternativen
Damit wurde, der Beschwerde der alternativen Telefonanbieter
Folge geleistet, die eine "Re-Monopolisierung des Telekommarktes"
gewitteret hatten: Am 28. September hatte die TA ihren sogenannten
"Minimumtarif" abgeschafft: Er kombinierte eine relativ niedrige
Grundgebühr mit vergleichsweise hohen Gesprächsgebühren.
Gleichzeitig wurden den Kunden der teurere "Standardtarif" sowie der
neue "TikTak-Tarif" angeboten.
Gratistelefonieren hält Kunden
Dieser neue Tarif werde von der Wettbewerbsbehörde, als besonders problematisch erachtet: In ihm ist eine Stunde Telefonieren ohne weitere Kosten in der Grundgebühr enthalten.
Die Wettbewerbsbehörde dazu: Es sei zu erwarten, "dass die Endkunden die in den TikTak-Tarifen inkludierten Verbindungsleistungen der TA, die sie mit der Bezahlung der Anschlussleistung [Grundgebühr, Anm.] bereits nolens volens mitbezahlt haben, nicht verfallen lassen, sondern konsumieren werden".
Die höhere Grundgebühr beeinträchtige den Wettbewerb, da die Netz-Infrastruktur "unter fast monopolartigen Verhältnissen erbracht" werde.
TA-Marketingleiter Stefan Tweraser bestreitet gegenüber "profil" die Vorwürfe. Mit der Abschaffung des "Minimumtarifs" habe die TA "lediglich ein Tarifsystem korrigiert, dass von unseren Mitbewerbern missbraucht worden war".
Die Tarife der TA