29.01.2004

NATIONALRAT

E-Government-Gesetz wurde beschlossen

Das "E-Government-Gesetz" wurde am Donnerstagabend im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen.

Zentraler Punkt dabei ist die "Bürgerkarte", die als elektronischer Identitäts- und Echtheitsnachweis gilt und Behördenwege künftig verstärkt auf elektronischem Weg ermöglichen soll.

Die Koalitionsparteien lobten die Modernisierung der Verwaltung, die Oppositionsparteien fürchten um den Datenschutz und bezweifeln den allgemeinen Zugang zu den neuen Möglichkeiten.

SPÖ fordert Überarbeitung

Die SPÖ forderte unterdessen eine Rückverweisung des E-Government-Gesetzes an den Verfassungsausschuss. Verwaltungssprecher Peter Wittmann kritisierte, das Gesetz sei zu kompliziert.

Nicht nachzuvollziehen sei auch, warum bestehende funktionierende Regelungen etwa des Finanzministeriums nicht übernommen werden. Die SPÖ hält die Regelung auch für verfassungswidrig.

Sein Fraktionskollege Johann Maier wies zudem auf Bedenken wegen des Datenschutzes hin. Im Innenministerium etwa, bei dem die Daten zusammengeführt werden sollen, sei zuletzt 1998 eine Sicherheitsüberpüfung des EDV-Netzwerkes durchgeführt worden.

Vorbild für Europa

Staatssekretär Franz Morak [ÖVP] verteidigte das Gesetz. Die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen etwa würden in den EU-Gremien als "Referenzmodell" in den EU-Gremien diskutiert.

Die Kosten für das notwendige Zertifikat in der Höhe von zehn bis zwölf Euro wiederum könnten mit einer einzigen Meldeabfrage wieder hereingespielt werden. Als Karte selbst biete sich die Bankomatkarte an, auf der es bereits eine "schlummernde" elektronische Signatur gebe.

Bis zum Jahr 2006 würden 6,5 Millionen Karten ausgetauscht, sagte er. Für den ÖVP-Abgeordneten Fritz Neugebauer wird mit dem E-Government-Gesetz das Ziel erreicht werden, dass der Akt laufe und nicht die Bürger.