12.02.2004

CAPPS II

EU-Daten zum Test der US-Terrorabwehr

Die USA planen derzeit, ihr System zur Erfassung und Kategorisierung von Flugpassagieren zu erweitern. Schon jetzt werden von fast allen Einreisenden biometrische Daten wie Fingerabdrücke erhoben und auch Informationen wie das Geburtsdatum gespeichert.

Ab dem Sommer soll dann jedem Fluggast eine Farbe zugeordnet werden: "Rote Passagiere" dürfen überhaupt nicht fliegen, "gelbe" werden genauer unter die Lupe genommen, "grüne" dürfen problemlos reisen. Das System mit dem Namen CAPPS-II ["Computer Assisted Passenger Pre-Screening"] wird seit einem Jahr vom Rüstungskonzern Lockheed-Martin entwickelt und arbeitet vor allem mit einem umfassenden Datenabgleich.

Wie jetzt bei einer Anhörung im US-Kongress bekannt wurde, erfüllt CAPPS II derzeit allerdings in zentralen Punkten die Datenschutzvorgaben des Parlaments noch nicht. Die US-Fluglinien weigern sich daher bis jetzt weitgehend, dem federführenden US-Heimatschutzministerium Passagierdaten zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen.

EU-Daten zu Testzwecken

Bei der Anhörung im US-Kongress wurde deutlich, dass das Heimatschutzministerium die Verzögerungen der CAPPS-II-Tests teilweise auf das unkooperative Verhalten der US-Fluglinien zurückführt.

Auf der anderen Seite wollen die Fluglinien die Daten ihrer Passagiere nicht weitergeben, solange das System eben nicht ausreichend getestet ist.

Einen Ausweg aus dieser Pattsituation könnten ausgerechnet die Daten von europäischen Flugpassagieren liefern: Nach monatelangen Verhandlungen hatte die EU-Kommission im Dezember ein Abkommen vorgelegt, das den USA "im Kampf gegen den Terrorismus" Zugang zu persönlichen Daten von Flugpassagieren geben soll.

Und Teil dieser Eingung ist, dass die Daten aus Europa für Testzwecke auch in das CAPPS-II-System eingespeist werden können.

Offizielle Kritik

Der gesamte Flugdatenkompromiss zwischen der EU-Kommission und den USA wird von unabhängigen Datenschützern heftig kritisiert. Erst am Mittwoch bekamen sie von offizieller Stelle Unterstützung:

Die US-Einreisebestimmungen für Fluggäste verstoßen auch nach Ansicht des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gegen europäisches Recht. Vor diesem Hintergrund kritisierte er die EU-Kommission, die der Übermittlung persönlicher Daten zugestimmt hat:

"Wir senken das Datenschutzniveau, um auf die Forderungen der USA einzugehen", sagte Schaar der Wochenzeitung "Die Zeit". "Damit können wir Datenschützer nicht einverstanden sein."