Data-Retention in der Kostenfalle
Das Infrastrukturministerium hat die Stellungnahmen zum ersten Entwurf für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gesichtet. Resümee: Kaum einer will sie, aber wenn schon, dann soll sie möglichst minimal umgesetzt werden. Ungeklärt bleibt jedoch weiterhin die Kostenfrage.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention, wer mit wem wann telefoniert] muss in nationales Recht umgewandelt werden - eigentlich bis zum 15. September, doch schon vor der Sommerpause war klar, dass sich das nicht mehr ausgehen wird.
Nun wird der Herbst angepeilt, und im Hintergrund wurden bereits einige Vorbereitungen getroffen, erklärte das Infrastrukturministerium auf Anfrage gegenüber ORF.at.
"Extrem umfangreiche" Stellungnahmen
Vor allem die rund 90 teils "extrem umfangreichen" Stellungnahmen seien gesichtet und in lesbare Form gebracht worden, sagt Christian Singer vom Ministerium. Der Grundtenor: "Am liebsten wäre den Leute, wenn wir gar nichts machen."
Einer der essenziellen Fragen, nämlich wer die Kosten für die Data-Retention tragen soll, ist allerdings bis dato weiterhin ungeklärt - vor allem, weil offenbar niemand abschätzen kann, wie viel die Vorratsdatenspeicherung wirklich kostet.
Das Infrastrukturministerium, in dessen Hohheitsgebiet die Data-Retention fällt [Umsetzung über das Telekommunikationsgesetz, TKG] hatte vor dem Sommer um Kostenschätzungen der Netzbetreiber gebeten.
Keine seriösen Schätzungen möglich
Die Telekom- und Mobilfunkbetreiber können nach eigenen Aussagen deswegen keine seriöse Kostenabschätzung machen, weil der erste Entwurf zur Novelle des TKG viel zu wenige konkrete Angaben dazu macht, welche Daten jetzt genau und wie lange gespeichert werden sollen und wer darauf Zugriff hat, erklärte Alexander Kleedorfer von der Telekom Austria Group gegenüber ORF.at. Ähnliches war auch von anderen Anbietern, egal ob drahtlos oder über Festnetz, zu hören.
Laut Singer wird dieses Problem allerdings vorerst ungelöst bleiben, weil genau diese Frage, nämlich was und wie lange gespeichert werden soll und wer darauf Zugriff hat, noch Gegenstand weiterer Verhandlungen ist und sein wird.
Minimale Umsetzung gewünscht
Fest stehe, dass die Richtlinie in absolut minimalem Umfang umgesetzt werden soll, so Singer, und dass die Daten ein halbes Jahr gespeichert werden sollen.
Derzeit wird von den beteiligten Ministerien darüber diskutiert, ob, wie von den Datenschützern gefordert, auf die Daten erst ab einem Strafrahmen von drei Jahren statt wie im Entwurf ab einem Jahr zugegriffen werden darf. Auch davon hängen laut Singer die endgültigen Kosten ab.
Die Telekombetreiber fordern generell den vollen Kostenersatz, weil sie der Meinung sind, dass die Data-Retention Sache des Staates Österreich ist. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch gar keinen Kostenersatz vor - das soll, so wie schon bisher bei anderen Überwachungsaufgaben, angepasst an die tatsächlichen Erfordernisse durch eine Verordnung geregelt werden, so Singer.
Weitere Gespräche nötig
Im nächsten Schritt sollen nun jene zu weiteren Gesprächen eingeladen werden, bei deren Stellungnahme noch Erklärungsbedarf bestehe, sagte Singer weiter.
Der endgültige Gesetzesentwurf wird dann in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und wohl auch Innenministerium ausgearbeitet und dem Minister vorgelegt, der damit in die Regierung und schließlich in den Nationalrat zieht.
Wie lange er an den jeweiligen Stellen verharrt, hängt nicht zuletzt vom Diskussionbedarf aller Beteiligten ab. Singer geht aber davon aus, dass es sich noch im Herbst ausgeht.
(futurezone | Nadja Igler)