Keine Fingerabdrücke in EU-Pässen
Die EU-Kommission hat Ende Februar einen Vorschlag für die künftige Integration biometrischer Daten in Europas Reisedokumente gefasst.
Für die EU-Reisepässe ist die Speicherung eines elektronischen Gesichtsbildes als einziges verpflichtendes Erkennungsmerkmal vorgesehen.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten soll die Entscheidung überlassen bleiben, weitere biometrische Daten wie etwa Fingerabdrücke in die Pässe aufzunehmen.
Dagegen verlangt die EU in Visa und Aufenthaltsgenehmigungen zur Einreise in die Mitgliedsstaaten sowohl Fotos als auch Fingerabdrücke.
Foto könnte Grundlage für spätere Gesichtserkennung sein
Als Standard ist ein mit 300 dpi aufgelöstes Gesichtsbild im
JPEG-2000-Format empfohlen, die durchschnittliche Bildgröße soll
dabei um die 70 KB betragen. In weiterer Folge könnte dieses Bild
auch als Grundlage zur Gesichtserkennung dienen.
USA drohen mit Visapflicht für EU-Bürger
Die USA wünschen sich mehr biometrische Merkmale in europäischen Pässen als nur das Foto des Inhabers.
Sie haben den Einzug von Biometrie in EU-Pässe zur Bedingung gemacht, EU-Bürger weiterhin ohne Visum einreisen zu lassen. Die entsprechende Frist endet am 26. Oktober 2004.
Nach Brüsseler Plänen können die ersten Biometrie-Pässe aber frühestens Ende 2005 ausgegeben werden, die US-Frist kann also mit Sicherheit von keinem EU-Land eingehalten werden.
Eine Visapflicht für EU-Bürger würde eine erkennungsdienstliche Behandlung bei der Einreise in die USA und somit die Aufnahme von Biometrie-Daten vorsehen.
EU-Kommissar Antonio Vitorino will im Mai in Washington über das weitere Vorgehen verhandeln.
Der Vorschlag der Kommission wird nun vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament geprüft.
Der Vorschlag der EU-Kommission