Nur Vages zur Vorratsdatenspeicherung

Anfrage
22.08.2007

Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen zur Data-Retention durch Verkehrsminister Werner Faymann [SPÖ] bringt wenig Neues zu Tage. Sicher ist nur, dass die Bürger für ihre Überwachung zahlen müssen.

"Die Antworten fielen äußerst ausweichend aus", sagte Gabriela Moser, Abgeordnete der Grünen, zur Beantwortung ihrer Anfrage zur geplanten Speicherung von Telefon-, SMS und E-Mail-Daten in der vergangenen Woche durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Faymann schiebe alles auf den Begutachtungsprozess, kritisierte die grüne Abgeordnete.

Die Grünen wollen sich nun verstärkt ins Begutachtungsverfahren einmischen und im Verkehrsausschuss des Parlaments Druck machen, um ihre Vorstellungen in Bezug auf den Datenschutz bei der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen.

Die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten [Data-Retention] verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern. Und zwar: wer mit wem wann wo telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat

Dazu müssen die temporär vergebenen dynamischen IP-Adressen ebenfalls gespeichert werden. Die Richtlinie ist dezidiert zur Bekämpfung schwerer Verbrechen, vor allem des Terrorismus, durch die EU-Gremien gegangen.

Beim Verkehrsministerium sind rund 90 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie eingegangen. Das Fazit eines Mitarbeiter des Ministeriums: "Am liebsten wäre den Leute, wenn wir gar nichts machen."

"Kürzestmögliche Speicherdauer"

Faymann betonte in der Anfragebeantwortung, dass "durch eine Beschränkung auf die kürzestmögliche Speicherdauer von sechs Monaten, eine besonders restriktive Ausgestaltung der Zugriffstatbestände und eine sehr genaue Protokollierungspflicht für alle Zugriffe" ein hoher Schutzstandard erreicht werden soll.

Kosten weiter unklar

Die Höhe der Kosten für die Vorratsdatenspeicherung könne er derzeit noch nicht endgültig abschätzen, schrieb Faymann. Eine vollständige Überwälzung der Kosten auf Betreiber sei jedoch nicht zulässig, ist in dem Antwortschreiben zu lesen.

"Wenn die Kosten nicht gänzlich von Betreibern getragen werden, dann kann wohl nur an die Kunden oder den Staat gedacht sein", sagte Moser. Sie könne sich aber nicht vorstellen, dass in der derzeitigen Budgetsituation - "wo der Finanzminister jede Zusatzausgabe ablehnt" - da etwas möglich wäre, meinte Moser.

Weil die Frage, was wie lange gespeichert werden soll und wer darauf Zugriff hat, noch Gegenstand weiterer Verhandlungen sei, müsse die Kostenfrage der Vorratsdatenspeicherung vorerst ungeklärt bleiben, sagte Christian Singer vom Verkehrsministerium vergangene Woche gegenüber ORF.at.

Im Herbst im Parlament

Ansonsten verwies der Verkehrsminister auf die derzeit laufende Evaluierung der im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen, die noch nicht abgeschlossen sei.

Faymann geht in der Anfragebeantwortung davon aus, dass dem Nationalrat im Herbst ein Gesetzesvorschlag zugleitet werden könne.

Moser rechnete damit, dass der Gesetzesvorschlag dem Parlament im Oktober vorliegen werde.

Die von der EU gesetzte Frist 15. September zur Umsetzung der Richtlinie wird sich jedenfalls nicht ausgehen. Für die Speicherung von Internet-Daten haben Österreich und eine ganze Reihe von anderen Staaten längere Fristen ausgehandelt. Die Regeln müssen erst bis März 2009 in Kraft treten.