Plädoyer für Online-Durchsuchung
Generalbundesanwältin für Polizei-Trojaner
Die deutsche Generalbundesanwältin Monika Harms befürwortet heimliche Online-Durchsuchungen. "Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an Informationen nicht heranzukommen sei.
"Nur in wenigen Fällen erforderlich"
Verdeckte Durchsuchungen von Computern wären nur in wenigen Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erforderlich. Sorgen, Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, seien "völlig unbegründet".
Die Justiz müsse sich beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit Straftätern zu kommen, meinte Harms.
Rückendeckung für Schäuble
Mit ihrem Plädoyer für die heftig umstrittene Ermittlungstechnik unterstützte Harms Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU], der Online-Durchsuchungen gegen den Willen der SPD durchsetzen will. Derzeit laufen dazu Gespräche in der Koalition.
Die deutschen Pläne zur Online-Durchsuchung haben für die österreichischen Behörden Vorbildcharakter. Im Gespräch mit ORF.at zeigte der Berliner Jurist Ulf Buermeyer die Lücken in den bisher bekanntgewordenen Fahndungskonzepten auf.
(Reuters)