Konkretes zum "Austro-Trojaner"

27.08.2007

Innenminister Günther Platter [ÖVP] hat eine Anfrage der SPÖ-Nationalratsabgeordneten Laura Rudas zum "Behörden-Trojaner" beantwortet. Demnach arbeitet das Innenministerium nicht an einem eigenen Trojaner. Man beobachte weiterhin die Entwicklung im Ausland, heißt es.

Rudas hatte am 27. Juni eine Parlamentarische Anfrage an Platter gestellt, in der sie unter anderem danach fragte, ob die österreichischen Behörden an einem eigenen Trojaner für Online-Durchsuchungen arbeiten.

Nun wurde die auf den 24. August datierte Antwort Platters auf der Website des Parlaments publiziert.

"Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine 'Behörden-Trojanerprogramme'", heißt es in Platters Antwort, und: "Im BMI wird nicht an einem Behörden-Trojaner gearbeitet. Derzeit werden Informationen über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Programme für die österreichische Kriminalpolizei gesammelt bzw. werden internationale Vergleiche gezogen."

Auch gegenüber ORF.at hatte das BMI im Juni zu Protokoll gegeben, dass man die Entwicklung in Deutschland abwarten wolle, bevor man eigene Schlüsse ziehe.

Keine gesetzliche Grundlage

Auf Rudas' Frage nach den konkreten Zielen eines eventuellen Trojaner-Einsatzes antwortet der Innenminister, dass diese unter anderem einen neuen Ermittlungsansatz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität liefern könnten.

Ein Online-Durchsuchungsprogramm der Behörden könne Hinweise auf Tatpläne und -beteiligte sowie zusätzliche Beweismittel liefern. Es gebe bisher noch keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von "Behörden-Trojanern". Diese, so das BMI, müssten erst im Parlament beschlossen und öffentlich gemacht werden.

Bisher, so Platter, existiere kein Organisations- oder Zeitplan zur Herstellung eines "Behörden-Trojaners" im BMI. Man würde - aus derzeitiger Sicht - auch die Hersteller von Sicherheitssoftware nicht dazu bewegen wollen, ihre Software so zu gestalten, dass diese die staatlichen Überwachungsprogramme nicht entdecken könne.

Die deutschen Pläne zur Online-Durchsuchung haben für die österreichischen Behörden Vorbildcharakter. Im Gespräch mit ORF.at zeigt der Berliner Jurist Ulf Buermeyer die Lücken in den bisher bekanntgewordenen Fahndungskonzepten auf.

Mit dem Salzburger Richter und Internet-Rechtsexperten Franz Schmidbauer sprach ORF.at darüber, ob mit diesen Methoden ermittelte Daten vor Gericht überhaupt als Beweis zählen.