E-Government-Gesetz in Kraft
Seit heute ist das E-Government-Gesetz in Kraft.
Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden.
Zweck der Bürgerkarte ist es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen.
Die Bürgerkarten-Funktion kann grundsätzlich auf unterschiedliche Chipkarten aufgebracht werden.
Der Beschluss war mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit gefallen, die Opposition hatte datenschutzrechtliche Bedenken, wie die zentrale Verwaltung der Daten im Innenministerium geäußer, und "komplizierte Bestimmungen" des Gesetzes kritisiert.
Die Debatte im ParlamentStammzahl und Ordnungsnummer
Die Identifikation der Betroffenen soll dabei durch eine Stammzahl erfolgen. Diese leitet sich für natürliche Personen von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister [der ZMR-Zahl] bzw. der Ordnungsnummer eines neu zu erstellenden Ergänzungsregisters her.
Von dieser Stammzahl werden aus datenschutzrechtlichen Gründen wiederum in verschlüsselter Form unterschiedliche "bereichsspezifische Personenkennzeichen" [bPK] abgeleitet, nur diese scheinen beim Verkehr mit der jeweiligen Behörde auf.
Stammzahlenregisterbehörde ist die Datenschutzkommission.