01.03.2004

1. MÄRZ 2004

E-Government-Gesetz in Kraft

Seit heute ist das E-Government-Gesetz in Kraft.

Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden.

Zweck der Bürgerkarte ist es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen.

Die Bürgerkarten-Funktion kann grundsätzlich auf unterschiedliche Chipkarten aufgebracht werden.

Stammzahl und Ordnungsnummer

Die Identifikation der Betroffenen soll dabei durch eine Stammzahl erfolgen. Diese leitet sich für natürliche Personen von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister [der ZMR-Zahl] bzw. der Ordnungsnummer eines neu zu erstellenden Ergänzungsregisters her.