09.03.2004

EU-PARLAMENT

"Tauschbörsen-Direktive" verabschiedet

Die umstrittene Direktive zum "Schutz geistigen Eigentums" hat Dienstagmittag mit großer Mehrheit das EU-Parlament passiert. Der verabschiedete Text ist identisch mit der "Trialog-Version", die Mitte Februar erstellt wurde. Kein einziger der zahlreichen Zusatzanträge wurde dabei berücksichtigt.

Die beiden am heftigsten kritisierten Punkte der Direktive, nämlich der Einschluss sowohl von Patenten als auch die Möglichkeit, auch nicht kommerziell orientierte Tauschbörsenbenutzer strafrechtlich zu verfolgen, sind damit inkludiert.

Der ursprüngliche Text der Direktive von Ende Jänner wurde zwar etwas entschärft, die Artikel 7[1], 8 und 9 können aber immer noch dazu benutzt werden, um Massenklagen gegen Downloader nach US-Muster auch in Europa durchzuführen.

Anders als bei der Direktive zu Softwarepatenten, die im ersten Anlauf stecken geblieben war, gelang es den Kritikern diesmal nicht, genügend Angehörige der beiden großen Fraktionen im EU-Parlament zu überzeugen.

Warum die Direktive durchging

Die Opponenten agierten mit zwei verschiedenen Strategien, die sich in Kombination als nicht mehrheitsfähig herausstellten.

Zum Druck, der von den Lobbys der Unterhaltungs- und Softwareindustrie auf die Fraktionsspitzen im EU-Parlament ausgeübt wurde, kam zudem ebensolcher von der Kommission.

Das enge Zeitkorsett sowie die Dringlichkeit, noch in der auslaufenden EU-Legislaturperiode irgendeine Regelung zu finden, brachte die Abgeordneten dazu, die "Trialog-Version" anzunehmen.

Am Mittwoch soll die Direktive bereits im Rat der ständigen Vertretungen behandelt werden, am Donnerstag wird sie im Ministerrat behandelt.