Rechtsschutz für den Online-Trojaner

14.09.2007

Eine Online-Fahndung sei im Rahmen des Großen Lauschangriffs schon jetzt möglich, sagte Justizministerin Maria Berger [SPÖ] am Freitag bei einer Pressekonferenz. Es wäre aber besser, den Bereich Online-Trojaner explizit zu regeln.

Ob es dazu einer neuen gesetzlichen Regelung bedürfe, werde derzeit geprüft. Berger wies darauf hin, dass es schon jetzt möglich sei, die Kommunikation via PC zu verfolgen - mit richterlicher Genehmigung.

Die Einschleusung eines Trojaners stelle eine zusätzliche technische Möglichkeit dar, die man nutzen sollte, aber nur unter den Voraussetzungen, die bei den bisherigen Überwachungen im Rahmen des Großen Lauschangriffs bereits vorgegeben sind, sagte die Justizministerin.

"Graubereiche" vermeiden

Sie betonte, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden müssten und bei einem konkreten Tatverdacht eine richterliche Genehmigung sowie die Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten notwendig sei.

Jede flächendeckende Überwachung ohne konkreten Tatverdacht schließt Berger aus. Sie selbst wäre eher für eine gesetzliche Regelung. "Es ist sicher besser, wenn das ausdrücklich geregelt wird", damit sollen "Graubereiche" vermieden werden.

Berger äußerte Verständnis für den Wunsch der Ermittler, mit den Kommunikationsmethoden "der anderen Seite" Schritt zu halten. Das sei aber kein Grund dafür, rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen, erklärte sie im Ö1-Morgenjournal.

Kurz bevor vergangene Woche in Deutschland eine Gruppe mutmaßlicher Terroristen verhaftet wurden, ließ Innenminister Günther Platter [ÖVP] erstmals mit der Überlegung aufhorchen, auch hierzulande Online-Durchsuchungen durchführen zu wollen.

ÖVP: "Sehr erfreulich"

ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer meinte dazu in einer Aussendung, die SPÖ-Unterstützung Bergers für Innenminister Platter sei "sehr erfreulich und überfällig".

Die ÖVP stehe parat, wenn der Innenminister zusätzliche Instrumente zur Terrorbekämpfung benötige.

Auch BZÖ-Generalssekretär Gerald Grosz sprach sich für eine Online-Durchsuchung aus, allerdings ohne richterliche Genehmigung.

Die österreichische Bundesregierung zeigte sich letzte Woche in Sachen Online-Durchsuchung nach deutschem Vorbild gesprächsbereit.

(APA | futurezone)