19.03.2004

URTEIL

Kartellgericht hebt TikTak-Tarif auf

Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde den TikTak-Tarif der Telekom Austria [TA] gekippt - ein großer Erfolg für die alternativen Telekombetreiber, die in der Streichung des TA-Minimumtarifs eine Wettbewerbsverzerrung sahen.

Begründet wird dieser Beschluss damit, dass nach Auflassung des Minimumtarifs eine Verknüpfung des niedrigsten Grundentgelts in der Höhe von 15,98 Euro mit 60 Gratisminuten geeignet sei, den Markt wettbewerbswidrig zu beeinflussen.

Die TA will jetzt gegen diese "weltfremde Entscheidung" des Kartellgerichtes in Berufung gehen, wie der TA-Vorstand in einem Pressegespräch am Freitag ankündigte. Diese Entscheidung sei "fern der tatsächlichen Marktrealität".

VAT kritisiert TKK

"Sieht man sich den Telefonmarkt in Österreich und auch international genauer an, so wird offenkundig, wie weltfremd der Beschluss des Kartellgerichts inhaltlich ist", so die TA in einer Aussendung

Der Verband der alternativen Telekombetreiber [VAT] kontert: "In welcher Welt lebt die Telekom Austria?" fragt der VAT via Aussendung.

omed Karre, Präsident des VAT, übt Kritik an der Telekom Control Kommission [TKK], die im September 2003 die Streichung des bisher günstigsten "Minimumtarifes" der TA nach Vorarbeiten der Telekom-Regulierungsbehörde RTR genehmigt hatte. "Das wirft ein eigenartiges Licht auf die TKK", so Karre.

Dennoch ist er mit dem Urteil des Kartellgerichtes nicht ganz zufrieden. Das Bußgeld von 500.000 Euro sei viel zu gering. "Der Wettbewerbsvorteil der TA beläuft sich auf 30 Mio. Euro, dagegen ist das Bußgeld lächerlich", betonte der VAT-Präsident und UTA-Technikvorstand. Dass die TA nun den Obersten Gerichtshof anruft, sieht Karre als weiteren Versuch, "auf Zeit zu spielen", wodurch sich der Schaden für die Alternativen noch vergrößere.