21.03.2004

PÄSSE

Zweifelhafte Sicherheit durch Biometrie

Der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundes, Peter Schaar, bezweifelt, dass biometrische Merkmale in Ausweispapieren die Sicherheit in dem erwarteten Ausmaß erhöhen und die Einreise von Terroristen verhindern wird:

"Der Schurkenstaat, der Terroristen unterstützt, wird seine Agenten auch mit biometriegestützten Ausweisdokumenten ausstatten können", meint Schaar.

Selbst wenn die Identität stimme, wisse man nicht, ob der Betreffende Böses im Schilde führe, sagte Schaar und verwies auf islamistische Terroristen, die als so genannte Schläfer unbehelligt in Deutschland lebten. Nachdrücklich warnte er vor Missbrauchsmöglichkeiten und der Fehleranfälligkeit dieser neuen Technologien.

Datenschutzrechtlich bedenklich

Kommt es zu einer EU-Verordnung, "wäre die Grundentscheidung des deutschen Bundestages in Frage gestellt, dass es weder eine zentrale Datei geben soll, noch dass aufzunehmende Merkmale durch den deutschen Gesetzgeber festgelegt werden", sagte Schaar.

Datenschutzrechtlich bedenklich sei es, wenn diese Merkmale nicht nur zur bloßen Verifikation verwendet werden, sondern wenn die Identität einer Person erst mittels der biometrischen Merkmale festgestellt wird. "Dies setzt voraus, dass es zentrale Dateien gibt."

Ein bereits vorliegender Entwurf für eine EU-Verordnung sieht laut Schaar RFID-Chips [Radio Frequency Identification] vor. Die Daten dieser Chips wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum und ein digitalisiertes Bild könnten von einem Scanner auch aus 30 Metern Entfernung erfasst werden. "Das bringt die Gefahr mit sich, dass diese Daten unbemerkt ausgelesen werden können."

Schaar äußerte Zweifel an der Ausgereiftheit dieser Technologien. Einerseits akzeptieren die Systeme unrechtmäßige Inhaber eines Dokuments. Andererseits würden rechtmäßige Inhaber abgewiesen. "Das Problem ist, dass jeder, bei dem rotes Licht aufleuchtet, in eine schwierige Situation kommt und sehr stark durchleuchtet wird."