VfGH-Präsident gegen Überwachungsstaat

Warnung
22.09.2007

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes [VfGH] fürchtet, dass in der Sicherheitsdebatte grundrechtliche Grenzen überschritten werden. Er fühle sich an DDR-Zeiten erinnert.

Im Ö1-"Journal zu Gast" zeigte sich VfGH-Präsident Karl Korinek über die Debatte um mehr Sicherheit nach der Verhaftung von Terror-Verdächtigen "beunruhigt".

Es bestehe die Gefahr, dass Grundwerte beiseite geschoben würden und die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten werde.

Erinnerung an DDR

"Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi."

Der Wunsch nach Sicherheit verdränge die Grundrechte, wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, die seit der Revolution von 1848 die private Kommunikation schützen. Die Sensibilität für die Gefahren fehle offenkundig.

Nur mit gesetzlicher Rückendeckung

Der Wunsch nach Sicherheit sei zwar "höchst legitim." Man müsse dabei aber die Relationen beachten. Es könne nicht sein, dass aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus alles erlaubt sei, wie in einem totalitären System.

Für jeden Eingriff in die Grundrechte müsse es eine gesetzliche Ermächtigung geben, es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und diese müsse vom VfGH überprüft werden können.

Ob die diskutierte Online-Untersuchung von Computern verfassungskonform sei, könnte vom VfGH erst in einem Verfahren beurteilt werden, so Korinek.

Auch Justizministerin Maria Berger [SPÖ] erklärte jüngst, dass eine Online-Fahndung im Rahmen des Großen Lauschangriffs schon jetzt möglich sei. Es wäre aber besser, den Bereich Online-Trojaner explizit zu regeln.

(APA)