Neue Aktien-Optionen für TA-Manager
Während die Deutsche Telekom am Montag das umstrittene Aktien-Optionsprogramm für Manager eingestellt hat, macht die Telekom Austria [TA] nun ernst mit dem angekündigten neuen Aktien-Optionsprogramm.
Anders als bei den letzten Stock-Options sei die Ausübung der Optionen nun an Gewinnziele geknüpft, gab die TA bekannt.
Das neun Mio. Euro schwere letzte Aktienprogramm war ausschließlich an eine bestimmte Kurshöhe der TA-Aktie gebunden. In den Verdacht der Schiebung geriet es, als eine Riesenorder knapp vor Börsenschluss den mehr als 100 TA-Managern buchstäblich in letzter Minute die Ausübung des Optionsprogramms ermöglichte.
Die Finanzmarktaufsicht hatte daraufhin eine Untersuchung wegen Verdachts auf Kursmanipulation eingeleitet.
Telekom-Chef Heinz Sundt verteidigte das Optionsprogramm"ESOP 2004+"
Das neue Programm nennt sich "Employee Stock Option Plan/ESOP 2004+" und soll in drei Jahrestranchen bis 2006 zugeteilt werden - mit einer Gesamtlaufzeit bis zum Ende des ersten Quartals 2010.
Das "ESOP 2004+" orientiere sich an der "Profitabilität der Gesellschaft", also am Gewinn je Aktie. Der Zielwert für den Gewinn je Aktie für den Vorstand soll dabei jährlich vom Aufsichtsrat festgelegt werden, der Vorstand legt dann mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Zielwert für das übrige Management fest.
Zwischen 2004 und 2006 können insgesamt bis zu zehn Mio. Optionen zugeteilt werden, geht aus der Mitteilung weiter hervor. Die erste Tranche, die 2004 zugeteilt wird und bis Ende Mai 2008 eingelöst werden kann, umfasst bis zu drei Mio. Optionen, die rund 200 TA-Managern zugeteilt werden sollen.
Die TA-Vorstände dürfen je bis zu 96.000 Optionen halten, Vorstände von der TA verbundenen Unternehmen je bis zu 50.000 Optionen.
Ferner dürfen zeichnen
TA-Topmanager können bis zu 20.000 Optionen zeichnen, Key-Manager
bis zu 12.000 Optionen, Manager der TA und von verbundenen
Unternehmen "mit hoher Auswirkung auf den Unternehmenserfolg" dürfen
bis zu 9.000 Optionen zeichnen. Die Optionen unterliegen einer
zwölfmonatigen Sperrfrist ab Optionszuteilung.