Neues Gesetz für Vertragsabschlüsse im Internet
Am Dienstag wird im Justizausschuss das neue Fernabsatzgesetz behandelt. Mit diesem Gesetz, das das KonsumentenschutzGesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Produkthaftungsgesetz novellieren wird, werden Vertragsabschlüsse im Fernabsatz [also auch im Internet] geregelt.
Umsetzung der EU-Richtlinie
Das österreichische Fernabsatzgesetz wird die
EU-Fernabsatzrichtlinie umsetzen. Geregelt werden ausschliesslich
Vertragsabschlüsse über Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz
[das heisst über Fernkommunikationswege, wie das Internet] zwischen
Konsumenten und Lieferanten.
Mit dem Fernabsatzgesetz wird das Ziel verfolgt, den Anbietern von Waren und Dienstleistungen umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten aufzuerlegen, eine Annahmefrist zu reglementieren und dem Verbraucher besondere Rücktrittsrechte zu sichern.
7 Tage Rücktrittsrecht
Ähnlich wie bei Haustürgeschäften sollen die Verbraucher auch bei Geschäftsabschlüssen im Internet die Möglichkeit haben ¿ ohne Angabe von Gründen ¿ vom Vertrag zurückzutreten. Bei Ausübung dieses Rücktrittsrechtes dürfen dem Verbraucher als einzige Kosten lediglich die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren auferlegt werden.
Dabei hat der Verbraucher auch dann das Rücktrittsrecht, wenn er selbst das Geschäft angebahnt hat. Begründet wird das damit, dass der Konsument im Fernabsatz die Leistung nicht unmittelbar in Augenschein nehmen kann.
Protest gegen 14 Tage Rücktrittsmöglichkeit
Ursprünglich war im österreichischen FernabsatzgesetzEntwurf vorgesehen, dass der Konsument eine 14tägige Rücktrittsfrist haben sollte. In der EU-Richtlinie, die einen Mindeststandard vorgibt war nur von sieben Tagen die Rede. Die geplante österreichische 14-TagesFrist ist letztlich am Widerstand der Wirtschaft gescheitert, die das Rücktrittsrecht auch ganz grundsätzlich in Frage stellt.
Karl Kollmann, Konsumentenschützer in der Arbeiterkammer hält ein Rücktrittsrecht für unverzichtbar: "Grundsätzlich ist jede Rücktrittsfrist, die einen Zeitraum von sieben Tagen überschreitet gut für den Verbraucher. Die Erfahrung mit den klassischen Haustürgeschäften hat gezeigt, dass ein siebentägiges Rücktrittsrecht zu kurz ist."
"Mindestlösung"
Auch die Konsumentenschützer sind mit der Umsetzung der
Fernabsatzrichtlinie nicht zufrieden. Kollmann: "Die EU-Richtlinie
ist eine Minimallösung, die österreichische Umsetzung hält sich eng
an die Richtlinie und ist damit auch wieder eine Minimallösung. Also
haben wir jetzt eine Minimallösung zur Potenz."
Kritik an kurzer Begutachtungsfrist
Von allen Seiten kritisiert wird, dass der österreichische Gesetzgeber das Fernabsatzgesetz, ebenso wie das Signaturgesetz, unbedingt vor dem Sommer durchdrücken möchte. In der Stellungnahme der Wirtschaftskammer heisst es zum Entwurf des Fernabsatzgesetzes: "Die kurze Begutachtungsfrist hat es zum Teil unmöglich gemacht, einen grösseren Kreis von Mitgliedsunternehmen einzubeziehen."
Die Veröffentlichung der EU-Fernabsatzrichtlinie lag schon zwei Jahre zurück, bevor der österreichische Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgeschickt wurde. Dass die Begutachtung jetzt im Eilzugstempo mit faktisch weniger als vier Wochen Begutachtungsfrist durchgezogen wurde, stösst auf Kritik.