Kennzeichenerkennung auf dem Prüfstand
Verfassungsgericht nennt Verhandlungstermin
Der automatische Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit dem Fahndungscomputer der Polizei steht beim deutschen Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.
Das Karlsruher Gericht verhandelt am 20. November über die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins, die eine entsprechende Befugnis vorsehen.
Automatischer Abgleich
Danach können Nummernschilder optisch erfasst und mit dem Bestand der Fahndungsdatenbank abgeglichen werden, um zum Beispiel gestohlene Autos aufzuspüren.
Dagegen haben Autofahrer aus den beiden Bundesländern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Verwendungszweck der Informationen ist aus ihrer Sicht nicht klar genug geregelt.
Ein ähnliches System wird seit rund einem Jahr auch in Niederösterreich getestet.
(dpa)