Frankreichs Provider müssen nicht filtern
Die französischen Provider werden nun doch nicht gesetzlich zur Vorzensur aller Webseiten verpflichtet, zu denen sie Surfern Zugang verschaffen.
Der französische Senat strich am Donnerstag diese Regelung aus dem Entwurf zu einem entsprechenden Gesetz. Künftig sollen die Provider nur Inhalte herausfiltern, wenn sie von den Justizbehörden dazu aufgefordert werden.
"Unangemessene Belastung"
Die von der Nationalversammlung beschlossene Filterpflicht sollte
den Netzzugang zu geschichtsrevisionistischen und rassistischen
Seiten sowie zu Angeboten für Pädophile unterdrücken. Der Senat sah
in der Generalregelung aber eine Verletzung der EU- Direktive zum
elektronischen Handel und eine unangemessene Belastung der Provider.