Berufung gegen Tauschbörsenurteil
Jammie Thomas, die vergangene Woche in einem vom US-Tonträgerindustrieverband RIAA angestrengten Prozess zu 222.000 Dollar Geldbuße verurteilt wurde, geht gegen das Urteil in Berufung.
Das kündigte Thomas auf ihrer MySpace-Seite an. Auf der Seite Free Jammie wurde ein PayPal-Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden sollen auf ein Konto gehen, das von ihrem Anwalt Brian Todder verwaltet wird.
Unterstützung erhält Thomas auch von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation [EFF], berichtete das Wired-Blog Threat Level.
"Physische Objekte"
Die Verteidigungslinie ist noch nicht bekannt. Threat Level vermutet, dass die Anwälte darauf plädieren werden, dass es sich bei der elektronischen Übertragung von Musikdateien über das Internet nicht um "Verbreitung" im Sinne des US-Copyrightgesetzes handelt.
Das Blog zitiert den EFF-Anwalt Fred von Lohmann damit, dass "Verbreitung" in diesem Gesetz als Verteilung physischer Objekte wie Schallplatten und CDs definiert sei.
Außerdem müsse die Musikindustrie beweisen, dass tatsächlich jemand Musikstücke von Thomas' Computer heruntergeladen hat. "Wenn ich eine Datei in einem Netzwerkordner bereitstelle und niemand sie herunterlädt, dann kann ich wohl kaum einen Verstoß gegen das Copyright begehen", sagt Lohmann.
Den Nachweis, dass die Musikfiles aus dem "Shared Folder" des Thomas zugeschriebenen KaZaA-Clients tatsächlich heruntergeladen wurden, mussten die Anwälte der Musikindustrie beim Prozess nicht erbringen.
Drakonische Strafe
Ein Schöffengericht in Duluth in Minnesota hatte am Donnerstag die alleinerziehende Mutter zweier Kinder auf Grundlage von Indizien dazu verurteilt, 222.000 US-Dollar an die Recording Industry Association of America [RIAA] zu zahlen, weil sie 24 Songs im Wert von etwa 23 US-Dollar in einer Tauschbörse zum Upload bereitgestellt haben soll.
Seit September 2003 hat die RIAA mehr als 20.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Tauschbörsennutzer eingeleitet. Die EFF veröffentlichte vor kurzem eine Zwischenbilanz zu den Klagen der US-Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer. Trotz der Klagen des Industrieverbandes sei Filesharing beliebter als je zuvor, resümierte Lohmann.
(Wired | futurezone)