Ziercke will Trojaner kontrollieren lassen

deutschland
11.10.2007

Der deutsche BKA-Präsident Jörg Ziercke kann sich vorstellen, dass die Online-Durchsuchung durch Kontrollgremien und Datenschützer geprüft werden kann.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes [BKA] hat für Online-Durchsuchungen die Notwendigkeit weitgehender Kontrollmechanismen bis hin zu einem parlamentarischen Kontrollgremium eingeräumt. Die Online-Durchsuchung müsse unbedingt sein, sagte Ziercke der "Mainzer Allgemeinen Zeitung". Der Bürger brauche allerdings nicht das Gefühl zu haben, dass bei ihm alles ausgespäht werde.

Verfassungsgericht prüft

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich am Mittwoch in einer Anhörung mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz befasst, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Für das BKA sind ähnliche Befugnisse geplant.

Die Karlsruher Richter wollen grundsätzlich über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen entscheiden. Ein Urteil wird erst für Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Ziercke sagte, er stehe allen Kontrollmaßnahmen, die Missbrauchsängste abbauen helfen, offen gegenüber. "Wenn die Besorgnis so groß ist, könnte man für die Online-Durchsuchung auch ein parlamentarisches Kontrollgremium einrichten." Selbstverständlich müsse Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung auch sein, dass ein Richter sie anordne und dass Datenschützer hinterher kontrollieren können.

Richterliche und parlamentarische Kontrolle

Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl [CSU], kann sich neben einer richterlichen Kontrolle eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle vorstellen.

"Eine solche Kontrolle könnte darin bestehen, dass entweder bereits bei Antragstellung oder unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme die G10-Kommission oder das Parlamentarische Kontrollgremium in geeigneter Weise über die Maßnahme zu informieren ist", sagte er.

Die G10-Kommission ist ein vier Mitglieder zählendes und nicht weisungsgebundenes Kontrollorgan des Bundes, das über geheimdienstliche Eingriffe in das durch Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wacht.

(dpa | futurezone)