21.04.2004

EU-FLUGDATEN

Mehrheit für Gang vor EU-Gerichtshof

Das EU-Parlament hat heute mit einer Mehrheit von 276 zu 260 Stimen empfohlen, in der laufenden Affäre über die Weitergabe persönlicher Daten von europäischen Flugpassagieren an die USA den EU-Gerichtshof [EuGH] anzurufen.

Wie aus dem Plenum des EU-Parlaments zu erfahren war, wurde gleichzeitig entschieden, den Bericht in den zuständigen Ausschuss zurückzuverweisen.

In der EU gebe es keine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit, hieß es. Zudem kritisierten die Parlamentarier, dass in dem entsprechenden Abkommen der EU-Kommission mit den USA auch die Übermittlung der Daten an Drittstaaten möglich sei.

Knappes Ergebnis

Abgestimmt wurde heute über den Bericht der Abgeordneten Johanna Boogerd-Quaak [Niederlande, Liberale Fraktion], der empfiehlt, den EuGH anzurufen. Dabei stimmten 276 für und 260 Abgeordnete gegen den Bericht.

Noch vor In-Kraft-Treten des Abkommens, das die EU-Kommission mit den USA anstrebt, soll jetzt durch die Klage überprüft werden, ob die Weitergabe von 34 Datenfeldern pro Person und Flug samt der Buchungshistorie des Passagiers an die USA dem EU-Datenschutzrecht widerspricht.

Die Meinung des Parlaments ist in diesem Fall zwar für die Kommission nicht unbedingt bindend, allerdings setzt sie sich erfahrungsgemäß nicht darüber hinweg.

Lobbying

Bis gestern Nachmittag hatte es starkes Lobbying seitens der US-Vertreter besonders unter konservativen Abgeordneten gegeben:

Angesichts der Anschläge von Madrid waren ursprüngliche Skeptiker unter den Konservativen auf die Linie der USA umgeschwenkt.