Österreich bekommt Online-Durchsuchung

17.10.2007

Innenminister Günther Platter [ÖVP] und Justizministerin Maria Berger [SPÖ] haben sich darauf geeinigt, dass die verdeckte Online-Durchsuchung in Österreich eingeführt wird. Bereits 2008 sollen die Ermittler über das Netz auf Festplatten Verdächtiger zugreifen können.

Irgendwo im Berliner Regierungsviertel dürfte Mittwochfrüh eine ganz bestimmte Kinnlade sehr weit heruntergeklappt sein.

Wofür der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] unter Aufbietung des gesamten Sicherheitsapparats der Bundesrepublik schon seit Monaten trommelt, nämlich die Einführung der verdeckten Online-Durchsuchung von Rechnern Verdächtiger, ist nach einem Bericht von Radio Ö1 seinem heimischen Pendant Platter und Justizministerin Berger recht schnell, reibungslos und vor allem leise gelungen.

Eine größere öffentliche Diskussion über das Thema konnten sie im Vorfeld ihrer Entscheidung erfolgreich vermeiden.

Keine eigene Software?

Noch Ende August hatte Platter auf eine Parlamentarische Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Laura Rudas geantwortet:

"Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine 'Behörden-Trojanerprogramme'", hieß es in Platters Antwort, und: "Im BMI wird nicht an einem Behörden-Trojaner gearbeitet. Derzeit werden Informationen über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Programme für die österreichische Kriminalpolizei gesammelt bzw. werden internationale Vergleiche gezogen."

Nun soll, so Platter zu Ö1, eine Expertengruppe die technischen und gesetzlichen Details klären. Bisher gibt es in Österreich keine gesetzliche Grundlage etwa zum Einsatz von Spionageprogrammen.

Umsetzung schon 2008

Schon gegen Ende 2008 soll die Online-Durchsuchung kommen. Wie sie technisch durchgeführt werden soll, darüber mochten sich die Ministerien noch nicht äußern.

Nur bei Verdacht auf schwere oder terroristische Verbrechen bei einem Strafmaß von mindestens zehn Jahren soll sie eingesetzt werden dürfen oder bei "Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen". Die Durchsuchung soll es nur auf Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung im Einzelfall geben. Der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums soll die Durchsuchungen kontrollieren.

Berger glaubt, dass die Online-Durchsuchung vergleichbar dem Lauschangriff nur ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden wird.

Auch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes soll am Mittwoch im Ministerrat behandelt werden. Gemeinsam mit der noch zu erwartenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsdaten wachsen den Fahndungsbehörden somit außerordentlich umfangreiche Befugnisse zu.

(futurezone | Günter Hack)