Weiter Kritik an Online-Durchsuchung
Für den grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz verstößt die geplante heimliche Online-Durchsuchung von PCs gegen zahlreiche Gesetze. Der Presseclub Concordia fürchtet um die Pressefreiheit.
Pilz warf dem Innenministerium vor, sich mit der geplanten Online-Fahndung auf ungesetzliches Terrain zu begeben.
Um die geplanten Online-Trojaner zu erhalten, müsste das Innenministerium auf dem Schwarzmarkt Sicherheitslücken einkaufen. Das sagte Pilz am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Universitätsdozent Christopher Krügel.
Außerdem wies der grüne Politiker auf zahlreiche andere verfassungs- und strafrechtliche Verstöße hin, die Beamte bei der Praxis der Online-Fahndung begingen.
Weg auf den Schwarzmarkt
Krügel sagte, dass ein sogenannter Online-Trojaner bei direkter Installation auf dem Rechner eine Schwachstelle im jeweiligen System ausnutzen muss. Das Aufspüren solcher Lücken sei aber nicht so trivial, so der Dozent an der TU Wien.
Es gebe nur wenige Experten weltweit, die Sicherheitslücken finden. Da solche Sicherheitsexperten üblicherweise die jeweiligen Hersteller über die Schwachstellen informieren, bleibe dem Innenministerium nur der Weg auf den Schwarzmarkt.
"Nicht-Melden stellt Strafbestand dar"
Das Innenministerium selber sei nicht imstande, solche Lücken in Anwendungen und Systemen selbst zu finden, erklärten Krügel und Pilz. Außerdem, so Pilz, stelle schon das Nicht-Melden von Sicherheitslücken einen Strafbestand dar.
Sowohl bei der Beschaffung als auch der Anwendung der Mittel zur Online-Untersuchung verlasse das Innenministerium den rechtlichen Rahmen, so Pilz.
"Pressefreiheit in Gefahr"
Die Vereinigung österreichischer Journalisten und Schriftsteller sieht das Redaktionsgehemnis durch den Einsatz von Polizei-Trojanern in Gefahr und forderte den Nationalrat auf, "bei Beratung und Beschlussfassung des neuen Gesetzes genau darauf zu achten, dass der Schutz des Redaktionsgeheimnisses, wie im § 31 des Mediengesetzes festgehalten, nicht unterlaufen werden kann", hieß es am Freitag in einer Aussendung.
Dieser Paragraf des Mediengesetzes legt fest, dass der Schutz des Redaktionsgeheimnisses nicht umgangen werden darf, was etwa durch die Beschlagnahme von Informationsunterlagen erfolgen könnte, so das Präsidium.
Für die Online-Fahndung bedeute das, dass Trojaner nicht auf Computer von Medien angesetzt werden dürften, hieß es.
Innenminister Günther Platter [ÖVP] und Justizministerin Maria Berger [SPÖ] hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass die verdeckte Online-Durchsuchung in Österreich eingeführt wird. Bereits 2008 sollen die Ermittler über das Netz auf Festplatten Verdächtiger zugreifen können.
(futurezone | APA)