"Download-Richtlinie" wird Gesetz
Der EU-Ministerrat hat in der Nacht auf Dienstag die umstrittene "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" endgültig verabschiedet.
Sie muss damit innerhalb der nächsten 24 Monate von allen EU-Staaten, auch von den zehn neuen Beitrittsländern, in nationales Recht umgesetzt werden.
Die BSA [Businiess Software Alliance] weist in einer Aussendung darauf hin, dass die EU-Richtlinie eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten eröffnet, unter anderem Durchsuchung, Beschlagnahmung und einstweilige Verfügung.
Zudem könnten Richter die Herausgabe von Daten von vermeintlichen Mittätern bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien fordern.
Anfang März war die Richtlinie vom EU-Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Der verabschiedete Text ist identisch mit der "Trialog-Version", die Mitte Februar erstellt wurde. Kein einziger der zahlreichen Zusatzanträge wurde dabei berücksichtigt.
"Tauschbörsen-Direktive" verabschiedetIndustrie geht Regelung nicht weit genug
Der Industrie geht die Regelung bekanntlich nicht weit genug. Ein Dutzend Firmen, darunter Cisco, AOL, OD2, Telecom Italia und Alcatel, fordert in einem gemeinsamen Papier vor allem vereinheitlichte Rahmenbedingungen in der erweiterten Europäischen Union.
In dem Papier wird die Unterstützung für die Richtlinie signalisiert, gleichzeitig wird betont, dass sie nur eine "minimale Harmonisierung des Schutzes von geistigem Eigentum" gewährleistet. Damit wird klar, dass der Industrie die Richtlinie nicht weit genug geht.
Ebenso wird auch die Notwendigkeit einer Einigung zwischen Rechteinhabern und Internet-Providern betont, die teilweise diametrale Interessen vertreten.
Mit der Richtlinie könnten aktuelle Entscheidungen wie in Italien und Frankreich obsolet werden, wonach Internet-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, das illegale Herunterladen von Dateien mit aktiver Kontrolle zu verhindern.
Regierung scheitert mit Piraterie-GesetzProvider wollen keine Hilfspolizisten sein
Anders als bei der Direktive zu Softwarepatenten, die im ersten Anlauf stecken geblieben war, gelang es den Kritikern diesmal nicht, genügend Angehörige der beiden großen Fraktionen im EU-Parlament von nach ihrer Ansicht notwendigen Änderungen zu überzeugen.
Vertreter kleinerer Software-Distributoren und -Integratoren befürchten, dass sie durch die Richtlinie von einem Dutzend Großunternehmen gezwungen werden könnten, ihre Software jeweils in einem bestimmten EU-Land zu kaufen. Damit sei man einem Preisdiktat der Großen unterworfen.
Quer durch Europa befürchten Internet-Provider wiederum, dass eine durch die Direktive ausgelöste Jagd auf Tauschbörsennutzer nationale Behörden erneut in Versuchung führen würde, die Provider als Hilfspolizisten in die Pflicht zu nehmen.
In der Richtlinie steht zudem das Umgehen des Kopierschutzes selbst erworbener CDs unter Strafandrohung, also könnten die in der Neufassung vorgesehenen Strafmaßnahmen auch gegen User zur Anwendung kommen, die simple Sicherheitskopien anfertigten.
Protest gegen europäische IP-Direktive