Kein Nachspiel für Aktienoptionen-Deal
Nach der geltenden Rechtslage war der kräftige Kursausschlag der Telekom-Austria-Aktien am Abend des 26. Februar, der mehr als 100 TA-Managern buchstäblich in letzter Minute zu Millionenprämien aus einem Stock-Option-Programm verhalf, keine unerlaubte Preismanipulation.
Zu diesem Schluss kam die Finanzmarktaufsicht [FMA] nach zweimonatigen Untersuchungen. Donnerstagabend gab es dazu die abschließenden Beratungen der Aufsicht.
"Keine Preismanipulation"
"Nach der derzeitigen österreichischen Rechtslage liegt nach
Offenlegung aller Transaktionen keine Preismanipulation vor", sagte
FMA-Vorstandsdirektor Kurt Pribil am Freitag im Ö1-Morgenjournal.
Anders wäre es dagegen gemäß der künftigen
EU-Marktmissbrauchsrichtlinie, die bis Herbst in nationales Recht
umgesetzt werden soll. Pribil: "Nach diesem Entwurf wäre das
Geschäft, also die Intervention am 26. Februar dieses Jahres, mit
hoher Wahrscheinlichkeit Preismanipulation gewesen."
900.000 Aktien in drei Minuten
Durch eine Großorder über 900.000 Aktien in der Schlussauktion war damals der TA-Aktienkurs über die für das Aktienoptionsprogramm in einem bestimmten Zeitraum relevante Kursschwelle von 11,70 Euro gesprungen.
Laut FMA waren die Indizien stark, dass ein Marktteilnehmer mit dem Kauf dieses großen Pakets im Wert von zehn Mio. Euro den Aktienkurs manipulieren wollte. Am Donnerstag notierten die TA-Aktien mit 12,30 Euro.
Eine Verbindung zwischen dieser rechtlich derzeit nicht relevanten Preismanipulation und den prämienbegünstigten Managern der TA sei aber nicht nachweisbar, so Pribil: "Nach derzeitigem Wissensstand haben wir überhaupt keinen Beweis, dass das Management der TA in irgendeiner Form in und um die Schlussauktion involviert gewesen ist."
Gegen den Käufer der 900.000 TA-Aktien - vermutet wird dahinter eine Bank - laufen Ermittlungen, ob er allenfalls andere Bestimmungen verletzt und etwa das Ansehen der Wiener Börse geschädigt hat.