04.05.2004

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Halb Österreich wird im Büro überwacht

In einer Umfrage von Hitachi Data Systems wurden IT-Manager führender Unternehmen in 16 Ländern befragt, ob sie die E-Mail-Korrespondenz der Mitarbeiter überwachen.

Demnach überwacht jeder zweite österreichische Betrieb den kompletten E-Mail-Schriftverkehr seiner Mitarbeiter routinemäßig. 20 Prozent der österreichischen Unternehmen führen derzeit keine Kontrollen durch, behalten sich diese Möglichkeit allerdings für die Zukunft vor.

Rund 27 Prozent der Betriebe führen weder stichprobenartige Kontrollen durch noch beabsichtigen sie das zukünftig zu tun.

Spitzenreiter Spanien

Laut der Studie sind die österreichischen Konzerne damit bei den privaten Mails ihrer Mitarbeiter "nachlässiger" als Konzerne in anderen Staaten:

Spitzenreiter bei den Kontrollen sind Konzerne in Spanien [77 Prozent], gefolgt von Unternehmen in Frankreich [71 Prozent], Polen [67 Prozent] und den Niederlanden [66 Prozent].

Die wenigsten Kontrollen gibt es in Dänemark und Schweden [je 30 Prozent] und Finnland [44 Prozent]. Österreich liegt mit der Schweiz, Südafrika und Deutschland im Mittelfeld [50 Prozent].

Deutsche lassen sich gern kontrollieren

Die meisten Deutschen - 56 Prozent - haben laut einer Umfrage sogar Verständnis dafür, dass Unternehmen ihre Internet-Nutzung am Arbeitsplatz kontrollieren.

Nur knapp ein Drittel [30 Prozent] lehnt solche Kontrollmaßnahmen ab. Die Akzeptanz solcher Programme ist bei jungen Menschen höher als bei älteren.

Während nur ein Viertel der 14- bis 29-Jährigen Kontrollmaßnahmen ablehnt, sind bei den über 60-Jährigen 39 Prozent dagegen.

Rechtliche Situation

E-Mails unterliegen in Österreich dem Briefgeheimnis. Von Gesetz her ist eine Kontrolle der elektronischen Post daher nur dann erlaubt, wenn die Menschenwürde nicht verletzt wird und es eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gibt.

Sollte es im Unternehmen keine Mitarbeitervertretung geben, müsse eine Vereinbarung mit jedem einzelnen Arbeitnehmer getroffen werden, so der Leiter der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer [AK], Kurt Retzer.

Dem Chef sei es nicht erlaubt, auf Grund eines dringenden Verdachtes - beispielsweise auf Betriebsspionage - eigenmächtig zu handeln. Dazu seien nur die Behörden befugt.