17.05.2004

EUROPA

Kommission billigt Flugdaten-Weitergabe

Ungeachtet der Ablehnung des EU-Parlaments und der Kritik von Datenschützern hat die Europäische Kommission beschlossen, private Passagierdaten bei Transatlantikflügen künftig an die US-Behörden weiterzugeben.

Die Kommission billigte am Montag in Brüssel ein entsprechendes Abkommen mit den USA. Demnach werden bis zu 34 Daten abgefragt, die in den USA maximal dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen.

"Die Kommission ist davon überzeugt, dass diese Vereinbarung die Situation der Passagiere verbessern wird", sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel.

Anders als von den EU-Parlamentariern gefordert, hält die Kommission eine Nachverhandlung mit den USA nicht für möglich. Zudem erachtet die Kommission die Zusagen der USA für den Schutz der Daten als "angemessen". Somit könne deren Weitergabe von den Datenschutzbehörden der 25 EU-Staaten nicht angefochten werden.

Menüwunsch bleibt privat

Die Regelung tritt laut EU-Kommission nach Unterzeichnung des Abkommens in der kommenden Woche in Washington in Kraft. Das Europaparlament hatte diese Regelung im April mit großer Mehrheit abgelehnt und beschlossen, vor den Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg zu ziehen.

Die 34 geforderten Daten reichen von Angaben wie Namen, Geburtsort- und -datum, Adresse, privaten und beruflichen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen, der Kreditkartennummer, Auskünften zur Reiseversicherung und etwaigen Bonus-Meilen von Vielfliegern bis zu den Daten der Hin- und Rückreise, der Nummer des Sitzplatzes im Flugzeug sowie der Anzahl der Gepäckstücke.

Einige Passagier-Daten seien zu persönlich und würden daher nicht weitergegeben oder von den US-Behörden gelöscht, da von ihnen auf die Religion oder den Gesundheitszustand geschlossen werden könne, so der Kommissionssprecher weiter.

Als Beispiel nannte er die Menüauswahl an Bord oder Sonderwünsche. Allerdings würden die Nummern von Kreditkarten oder Mobiltelefonen weitergegeben, betonte er. Dies diene dem Kampf gegen den Terrorismus.

Kritik von den Grünen

Eva Lichtenberger, Verkehrssprecherin und Kandidatin der Grünen zur EU-Wahl, kritisierte in einer Aussendung Außenministerin Benita Ferrero-Waldner [ÖVP], weil diese sich im Außenministerrat der Annahme des Abkommens nicht widersetzt habe.

Sie haben sich damit über den erklärten Willen des Europäischen Parlaments hinweggesetzt, so Lichtenberger.

Die Grünen würden diese Missachtung des Parlaments nicht hinnehmen und alle erforderlichen Initiativen innerhalb des Parlaments einleiten, um eine neuerliche Anrufung des Europäischen Gerichtshof zu erwirken, so Lichtenberger.