Schaar warnt vor Salamitaktik
Der deutsche Bundesdatenschützer Peter Schaar hat in Sachen Online-Durchsuchung vor einer Salamitaktik der Behörden gewarnt. Wie beim Kontenabrufverfahren könnten auch Finanzämter und andere staatliche Stellen schon bald von dieser Methode Gebrauch machen.
Schaar sprach sich gegen eine Verfassungsänderung in Zusammenhang mit der geplanten Online-Durchsuchung aus. "Ich warne davor, das Grundgesetz anzutasten, um eine Maßnahme durchzusetzen, auf die man bisher verzichten konnte", sagte Schaar der "Thüringer Allgemeinen" vor der am Donnerstag beginnenden Konferenz der Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern.
Schaar warnte vor einer möglichen Ausweitung der Online-Fahndung über das Vorgehen gegen Terrorverdächtige hinaus. "Die Polizeibehörden der Länder werden solche für das BKA vorgesehene Befugnisse ebenfalls haben wollen. Und zwar nicht nur zur Terrorbekämpfung. Dann kommen die Verfassungsschutzämter", sagte Schaar.
Erst die Polizei, dann das Finanzamt
Ähnlich sei es auch beim Verfahren zum Kontenabruf gewesen, das ursprünglich dazu dienen sollte, terroristische Geldströme aufzudecken: "Heute haben jedes Finanzamt und die Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten. Ohne die Begründung Terrorbekämpfung wäre diese Abfragemöglichkeit aber überhaupt nicht durchsetzbar gewesen."
Die Datenschützer von Bund und Ländern beraten am Donnerstag und Freitag im thüringischen Saalfeld über die umstrittenen Online-Durchsuchungen und die geplante zentrale Steuerdatei.
(dpa)