25.05.2004

FINANZAUFSICHT

Weiter Ermittlungen wegen TA-Prämien

Die heimische Finanzmarktaufsicht [FMA] ermittelt weiter im Fall auffälliger Transaktionen in Telekom-Austria [TA]-Aktien am 26. Februar 2004.

"Wir haben den Fall nicht ad acta gelegt", beteuerte FMA-Vorstand Kurt Pribil. Allerdings wird jetzt nicht mehr wegen Preismanipulation ermittelt, sondern wegen des Tatbestands der "Schädigung des Ansehens der Wiener Börse".

Dieses Delikt kann ebenso wie Marktmanipulation mit einer Geldstrafe von maximal 20.000 Euro geahndet werden.

Kein Vorsatz notwendig

Konkret ermittle die FMA nun gegen einen heimischen "Marktteilnehmer, der in der Schlussauktion interveniert hat", sagte Pribil.

Ausdrücklich nicht untersucht werde gegen das Management der Telekom Austria. "Es gibt keine Hinweise, dass das Management in die Abläufe in der Schlussauktion involviert gewesen wäre", erklärte Pribil.

FMA-Vorstand Andreas Grünbichler will das Verfahren "bis zum Sommer" abgeschlossen haben.

Ob eine Rufschädigung der Wiener Börse tatsächlich die Intention der Übeltäter war, sei dabei "nicht der Punkt", so Grünbichler. Die FMA sei jedenfalls verpflichtet, die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu garantieren.