Rufnummernmitnahme kommt bis Oktober
Nach monatelangen Verzögerungen ist die Einführung der Rufnummernportabilität, die Mobilfunkkunden eine Mitnahme der Handynummer samt Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt, absehbar.
Die österreichischen Mobilfunkbetreiber müssen die mobile Rufnummernmitnahme laut Vorgaben des Regulators nun bis spätestens Mitte Oktober 2004 umsetzen, ansonsten drohen Pönalezahlungen.
Die Mitnahme der Rufnummer darf maximal vier Euro kosten und soll im Prinzip des One-Stop-Shopping abwickelt werden, hieß es von Seiten der Telekom-Regulierungsbehörde.
Dabei soll der neue Betreiber die Portierung nach Vorlage einer Vollmacht für den Kunden abwickeln, der ganze Prozess darf maximal fünf Tage dauern. Bestehende Verträge werden durch den Betreiberwechsel nicht automatisch aufgelöst.
Die mobile Rufnummernmitnahme war seit Monaten ein Zankapfel der Mobilfunkbranche, eine Einführung wird vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert, während größere Betreiber Kundenverluste vor allem im Geschäftskundenbereich vermuten.
Gemischte Reaktionen zur RufnummernmitnahmeKonsumentenschützer warnen
Die Konsumentenschützer raten ihrerseits zur Vorsicht bei der
Handy-Rufnummernmitnahme. Neben den Portierungskosten können weitere
Gebühren wie für die Handy-Entsperrung anfallen.
Endgültige Fassung Mitte Juli
Die endgültigen Umsetzungsvorgaben für die Rufnummernmitnahme will die Telekom Control Kommission [TKK] Anfang Juli in einem Bescheid festlegen, wobei der Bescheidentwurf im Wesentlichen nicht mehr geändert werden dürfte. Der nun von der TKK freigegebene Entwurf muss noch einen Monat zur öffentlichen Konsultation freigegeben werden.
Der Bescheidentwurf sieht eine verpflichtende und kostenlose Netzansage vor, die über das Zielnetz informiert und auf Wunsch auch abgeschaltet werden kann.
Betreiber, die bis zum 16. Oktober der Verordnung nicht Folge leisten, droht eine Pönale von 20.000 Euro, im zweiten Monat 30.000, im Folgemonat 40.000 Euro. Die Pönalezahlungen sind jeweils an den Betreiber zu entrichten, der durch die Nicht-Ermöglichung benachteiligt wurde.
Die Erwartungen darüber, wie viele Kunden bei einem Betreiberwechsel ihre Rufnummer mitnehmen, halten sich in Grenzen. Die EU-Kommission rechnet mit einer Portierungsrate von zwei Prozent, die TKK sieht sie für Österreich unter ein Prozent.
Telekom-Regulator droht mit PönalenDie Vorgehensweise
Will ein Kunde bei einem Betreiberwechsel seine Rufnummer mitnehmen, muss er sich allein an den neuen Betreiber wenden. Nach Vorlage eines Ausweises und einer Vollmacht, die den neuen Betreiber zur Einholung von relevanten Informationen beim Altbetreiber ermächtigt, und einer Einverständniserklärung über die Datenübermittlung wird der Portierungsprozess gestartet.
Sobald die angefragten Unterlagen vorliegen, die der alte Betreiber binnen maximal 30 Minuten per Mail übermitteln muss, und nach weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist der Angaben kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.
Pro Tag können anfangs pro Betreiber maximal 200 Kunden [was inklusive Rufnummer und Sprachboxnummer etwa 500 Rufnummern entspricht] portiert werden, dieses Kontingent könnte später nach oben gesetzt werden.