Aufstand gegen Datensammler

02.11.2007

In den USA fordern Daten- und Konsumentenschützer eine "Do not track"-Liste für Websites. Wer auf dieser Liste eingetragen ist, soll bei seinen Netzaktivitäten nicht verfolgt und seine Daten nicht für Werbezwecke benutzt werden.

Die steigende Speicherwut der digitalen Spuren der Internet-Nutzer hat nun in den USA Daten- und Konsumentenschützer, darunter die Electronic Frontier Foundation, auf den Plan gerufen.

Sie fordern von der Federal Trade Commisson [FTC] die Einrichtung einer "Do not track"-Liste in Anlehnung an die bereits etablierte "Do not call"-Liste gegen unerwünschte Werbeanrufe. Darauf eingetragene Nutzer sollen von Werbern nicht bei ihren Online-Aktivitäten verfolgt werden dürfen.

Registrierung von Cookie-Server

Alle Server, von denen aus die Cookies auf den Rechnern der Nutzer platziert werden, sollen dazu bei der FTC registriert werden müssen. Die Liste soll auf der FTC-Website zum Download angeboten werden.

User sollten darauf aufmerksam gemacht werden, wenn ihr Surfverhalten aufgezeichnet wird, so die Forderung. Die Firmen sollten zudem ihre Datenschutzrichtlinien besser präsentieren.

Online-Werber unter Beschuss

Das Thema Datenschutz bei Online-Werbung ist seit der DoubleClick-Übernahme durch Google in den USA in die breitere Öffentlichkeit gerückt. Google halte durch den Kauf des Online-Werbeanbieters so viele Daten über das Nutzungsverhalten von Internet-Nutzern wie kein anderes Unternehmen zuvor, lautet die Kritik. Mit den jüngsten Deals rund um Facebook und Co. hat es jedoch noch zusätzlich an Brisanz gewonnen.

Google, aber auch Microsoft und Yahoo sollen beim zweitägigen FTC-Workshop "Ehavioral Advertising: Tracking, Targeting, and Technology" bis Freitag zum Thema zielgerichtete Werbung und dem DoubleClick-Deal Stellung nehmen.

In Österreich kann sich der interessierte Nutzer in die "Robinsonliste" gegen unerwünschte Zusendungen eintragen lassen. Allerdings muss er das für Briefpost und E-Mail jeweils getrennt machen: Briefzusendungen müssen bei der Wirtschaftskammer "abbestellt" werden, E-Mails bei der Regulierungsbehörde RTR.

Nach § 107 TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig. Verletzungen des § 107 TKG 2003 sind verwaltungsrechtlich strafbar [bis zu Euro 37.000].

Werbung vs. Datenschutz

Industrievertreter argumentieren, dass sie durch das Ausforschen des Nutzerverhaltens ihre Angebote besser maßschneidern und dem jeweiligen Nutzer Werbung präsentieren können, die ihn auch wirklich interessiert.

Konsumentenschützer halten jedoch dagegen, dass die Anhäufung von Nutzungsdaten eine potenzielle Bedrohung für den Datenschutz des jeweiligen Nutzers ist. Auch seien die gesammelten Daten durch Hacker und andere Sicherheitslücken bedroht.

Pam Dixon vom World Privacy Forum sieht zudem die Gefahr, dass es zur Preisdiskriminierung kommen könnte: Menschen mit geringerem Einkommen könnten andere Angebote mit schlechteren Kreditkonditionen als Besserverdiener erhalten.

Der ehemalige Internet-Provider und nunmehrige Online-Werber AOL hatte im Vorfeld der FTC-Konferenz angekündigt, seine Nutzer in Zukunft besser über zielgerichtete Werbung informieren zu wollen und auch das Opt-out im eigenen Angebot zu verbessern.

Werben mit Sozialen Netzen

MySpace und Facebook haben bereits in der Werbewirtschaft damit geworben, die Daten ihrer Nutzer für "bessere" Werbungen nutzen zu wollen. Sie wollen mit individuell auf die Profile ihrer Nutzer zugeschnittenen Online-Werbung die Klickraten der Anzeigen auf bis zu 80 Prozent erhöhen.

"Wir sind mit Informationen über die Vorlieben und Abneigungen unserer Nutzer reich gesegnet und können damit Werbetreibenden vollkommen neue Möglichkeiten bieten", sagte etwa Peter Levinsohn, vom MySpace-Betreiber Fox Interactive Media laut "New York Times" Mitte September vor Finanzanalysten.

Auch Facebook will künftig Online-Werbung gezielt auf die persönlichen Vorlieben seiner Nutzer abstimmen. Nutzerprofile sollen dazu in Zukunft effektiver ausgewertet werden, hieß es Ende August.

Google war zuletzt wegen der Speicherung von Suchabfragen ins Visier der EU geraten. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, künftig gespeicherte Suchabfragen nach 18 Monaten anonymisieren zu wollen.

(futurezone | AP | Reuters)