Erster Tauschbörsen-Pirat verurteilt
Erstmals ist nun in Deutschland ein Anbieter von Musik in einer Internet-Tauschbörse verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus verurteilte den 23-jährigen Auszubildenden wegen seines geringen Einkommens zu einer Strafe von 400 Euro [80 Tagessätzen zu je fünf Euro], mit der Musikindustrie einigte er sich zudem außergerichtlich über einen Schadenersatz von 8.000 Euro. Außerdem muss er die Gerichtskosten tragen.
Der nun Verurteilte hatte Tausende Musiktitel über die Tauschbörse KaZaA angeboten. 6.000 MP3-Dateien wurden auf seiner Festplatte und weitere 1.000 Musiktitel auf 100 selbst gebrannten CDs gefunden.
Der deutsche Phonoverband hatte im März in 68 Fällen Anzeige gegen mutmaßliche Musikpiraten, die über ihre IP-Adresse identifiziert wurden, gestellt. Die Strafverfahren laufen derzeit. In Österreich wurden noch keine Anzeigen eingebracht.
IFPI ÖsterreichAuch Klagen in Österreich drohen
"Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten werden folgen", sagte der deutsche Verbandsvorsitzende Gerd Gebhardt.
Die österreichische Musikindustrie könnte demnächst dem deutschen Beispiel folgen.
"Wir schließen rechtliche Schritte nicht aus", so IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch zu futurezone.ORF.at. Im Sommer will man entscheiden, ob und wann es zu den ersten Klagen kommen wird.
Eine aktuelle IFPI-Umfrage in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Dänemark ergab, dass inzwischen 70 Prozent der Bevölkerung klar ist, dass die Nutzung von Tauschbörsen illegal ist.
"Doch File-Sharer denken offenbar erst dann über die Risken einer Gesetzesverletzung nach, wenn die ersten Klagen eingebracht werden", so Medwenitsch.
Seit über einem Jahr versucht die IFPI mit Informationskampagnen, die Tauschbörsen-Nutzer auf die Illegalität ihrer Handlungen aufmerksam zu machen. Über 15.000 Instant Messages wurden bereits an Piraten versandt.
Klagen gegen P2P-User als "letztes Mittel"In erster Linie Anbieter im Visier
Wenn sich die heimische Musikindustrie für rechtliche Schritte entscheidet, werden diese in erster Linie Anbieter von großen Mengen an Musiktiteln betreffen.
Käufer von Offline-Raubkopien oder Downloader sind vorerst nicht im Visier der heimischen Musikindustrie - beim Kauf von raubkopierten CDs fehlt die gesetzliche Grundlage, beim Download ist diese in Österreich zumindest umstritten.
Denn das Anbieten in Tauschbörsen ist laut Gesetz eindeutig verboten [§ 42 UrhG], der Download wäre dann strafbar, würde vorausgesetzt, dass dieser aus verbotener illegaler Quelle passiert - da jede Vervielfältigung der Zustimmung der Rechteinhaber bedarf.
Die Debatte über die Rechtmäßigkeit des Downloads ist für die Masse der Tauschbörsen-User jedoch gar nicht relevant, da diese meist nicht zwischen Up- und Downloads unterscheiden, sondern standardmäßig bei der Installation des P2P-Programms ihre Ordner freigeben.
Details zu den Streitpunkten der Rechtsexperten [ab 3. Absatz]Keine unverhältnismäßige "Aktion scharf"
Radikale Maßnahmen wie in Griechenland, ein Käufer von zwei
raubkopierten CDs wurde zu drei Monaten Haft verurteilt, und
Italien, dort sollen Piraten in Zeitungen namentlich an den Pranger
gestellt werden, brauchen österreichische Tauschbörsen-Nutzer nicht
zu fürchten. Diese Regelungen seien nicht auf Österreich
übertragbar, so Medwenitsch. Sie beträfen ausschließlich die
spezielle Piraterie-Problematik in diesen Ländern.
Italien mit Radikalkurs gegen Downloader